Hygieneplan für die Kita: Muster, Beispiele und Hintergründe

Einrichtungen zur Kinderbetreuung – sei es eine Krippe oder Kindertagesstätte – sind gem. § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gesetzlich verpflichtet, einen Hygieneplan zu erstellen und bestimmte Hygienemaßnahmen einzuhalten.1 Ziel ist es, die Gesundheit der Kinder zu fördern und die Ausbreitung von Infektionskrankheiten zu vermeiden. Dies ist auch im Interesse von Tagesmutter beziehungsweise Tagesvater . Erfahren Sie hier, welche Punkte der Hygieneplan in der Kita regelt und wie Sie schnell, einfach und kostenlos ein individuelles Muster erstellen.

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Desinfektionsplan für Kitas
© Foto von Kelly Sikkema auf Unsplash

Welche Maßnahmen schreibt der Hygieneplan in der Kita vor?

Erzieher:innen, die in Betreuungseinrichtungen wie Krippe, Kita oder Kindergarten beschäftigt sind, wissen, was Hygiene bedeutet. Der enge körperliche Kontakt zwischen Kindern und pädagogischem Personal ist unumgänglich – ob beim Wickeln, im Spiel oder bei den gemeinsamen Mahlzeiten. Umso wichtiger ist es, dass sich die Pädagog:innen darüber bewusst sind, welche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in welchen Situationen geboten sind.

Ein Hygieneplan regelt diese Abläufe im Kindergarten, der Krippe oder der Kindertagespflege genauestens. Die rechtliche Grundlage dafür bilden unter anderem diese Vorschriften: 2

  • Infektionsschutzgesetz1
  • Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (KRINKO)3
  • Leitlinien der jeweiligen Landesregierungen sowie die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) und die EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004v

Einen ersten Überblick über Hygienevorschriften in Kindergarten und anderen Einrichtungen erhalten Sie im Folgenden – auch interessant für Tagesmütter und Tagesväter.

Händereinigung

In einer Betreuungseinrichtung gehört die regelmäßige Handreinigung zum Alltag. Erzieher:innen vermitteln den Kindern so nicht nur die Relevanz des Händewaschens, sondern beugen auch aktiv Verunreinigungen vor. Das senkt das Risiko für Infektionen, beispielsweise mit der Hand-Mund-Fuß-Krankheit, und unterbindet die Verbreitung von gesundheitsschädlichen Erregern. 4,5

Die Händereinigung mit Seife sollte nach dem Hygieneplan in der Kita in diesen Fällen erfolgen:6

  • unmittelbar vor Arbeitsbeginn
  • vor und nach den Mahlzeiten
  • im Anschluss an den Toilettengang
  • nach dem Kontakt mit Tieren

Unter bestimmten Umständen ist es zudem erforderlich, die Hände zu desinfizieren.4 Das ist immer dann der Fall, wenn sich direkter Hautkontakt mit Körperausscheidungen wie Stuhl oder Erbrochenem kaum vermeiden lässt. Typische Situationen sind Windelwechseln oder der Toilettenbesuch mit den Kindern.

Sollte Personal mit Blut in Berührung kommen, ist eine Händedesinfektion ebenfalls notwendig. Genaue Vorschriften zur Keimreduktion fasst der Desinfektionsplan für die Kita zusammen.

Besondere Hygiene in der Küche und bei der Nahrungsaufnahme

Gemeinsame Mahlzeiten sind in vielen Betreuungseinrichtungen ein fester Bestandteil des Alltags. Hygienevorschriften im Kindergarten sind vor allem in der Küche und bei der Essenseinnahme Pflicht. Aber auch hier bietet ein Hygieneplan Tagesmüttern und Tagesvätern Sicherheit vor der Übertragung von krankmachenden Erregern.

(Klein-)Kinder gelten als empfindliche Personengruppe – sind Lebensmittel im Spiel, muss das Personal besonders umsichtig vorgehen.4 Kindertagesstätten, Krippen und Kindergärten setzen unter anderem auf diese Hygienemaßnahmen:7

  • verschlossene Lagerung von Nahrungsmitteln
  • kein Angebot von Speisen mit Rohei-Anteil (Salmonellengefahr)
  • Verzicht auf Rohmilch-Erzeugnisse (hohe Keimbelastung)

Viele Betreuungseinrichtungen halten Eltern außerdem dazu an, mitgebrachte Speisen einem Hygiene-Check zu unterziehen. Oftmals sind Nahrungsmittel mit rohem Fleisch, beispielsweise Mett oder Tartar, sogar explizit verboten. Erziehungsberechtigte sollten ferner davon absehen, ihren Kindern Kuchen und (Sahne-)Torten, die nicht durchgebackene Bestandteile aufweisen, mitzugeben.5

Nach den Mahlzeiten trägt das Personal für die Reinigung der Essensplätze Sorge – in der Regel reicht feuchtes Wischen aus. Teller und Besteck lassen sich am besten in der Spülmaschine säubern. Die Fachliteratur empfiehlt eine Reinigungstemperatur von mindestens 60 Grad Celsius.1

Interessant:

Einmal jährlich steht in jeder Kinderbetreuungseinrichtung zudem eine sogenannte Legionellenprüfung an. Ein zugelassenes Labor untersucht das Trinkwasser auf eine mögliche Keimbelastung.1

Flächenreinigung und regelmäßige Desinfektion

Wie genau die Flächen in einer Betreuungseinrichtung zu säubern sind, legt der Reinigungsplan für die Kita, ein Bestandteil des Hygieneplans, fest. Generell gilt: Die Art der Reinigung hängt vom Grad der Verschmutzung ab. In der Regel reicht es aus, Fußböden und Oberflächen einmal täglich sowie bei Verschmutzung mit einer Reinigungslösung feucht abzuwischen.3

Der Hygieneplan in der Kita verpflichtet das Personal, keimabtötende Mittel zu benutzen, wenn Oberflächen mit

  • Stuhl ,
  • Blut,
  • Urin oder
  • Erbrochenem

in Kontakt kommen. In einem solchen Fall sind Desinfektionslösungen nötig, die mit dem Wirkungsbereich „begrenzt viruzid“, „begrenzt viruzid plus“ oder „viruzid“ ausgelobt sind.8 So lässt sich die Ausbreitung von Infektionskrankheiten wie dem Norovirus vermeiden. Dieses wird durch die Berührung von verunreinigten Gegenständen und keimbelasteten Lebensmitteln übertragen.9

Spielzeug sowie Turnmatten sind nur einmal jährlich feucht zu reinigen – oder wenn es eine starke Verschmutzung notwendig macht.

Was steht im Hygieneplan für die Kita?

Ein Hygieneplan oder Reinigungsplan in der Kita und anderen Betreuungseinrichtungen stellt die Gesundheit der Kinder sowie der Mitarbeitenden sicher. Das Regelwerk fixiert, welche Maßnahmen zu treffen sind, um die geforderten Hygienerichtlinien im Kindergarten zu erreichen. So gibt der Plan genau vor,

  • welche Maßnahmen
  • zu welchem Zeitpunkt
  • von wem und
  • womit

erledigt werden müssen.

Wichtig ist, mögliche Neuerungen stets im Blick zu behalten. Saisonale Besonderheiten, wie die Erkältungszeit, sind in die notwendigen Hygienerichtlinien im Hygieneplan der Kindertagesstätte, Krippe oder Kita mit einzubeziehen.

Krankheitsausbrüche in Kita, Krippe und Kindergarten – das ist jetzt notwendig

Auch bei Berücksichtigung aller Standards und Hygienerichtlinien des Hygieneplans für die Kita oder den Kindergarten kommt es hin und wieder vor, dass Infektionskrankheiten in einer Einrichtung ausbrechen. Ob Noro- und Adenoviren oder die Hand-Mund-Fuß-Krankheit – jetzt ist schnelles Handeln gefragt.

Zunächst gilt es, die Eltern zu informieren. Betroffene Kinder müssen der Einrichtung fernbleiben. Im Falle von Noro- und Adenoviren sind Leiter:innen von Betreuungseinrichtungen verpflichtet, das örtliche Gesundheitsamt einzuschalten.10 Auch ein Kopflausbefall ist meldepflichtig.11

Brechen die genannten Kinderkrankheiten aus oder kommt es zu einem Parasitenbefall, sind weiterführende Hygienemaßnahmen einzuleiten. Es bietet sich an, dem Hygieneplan für den Kindergarten oder die Kindertagespflege ein SOS-Kit beizulegen – so wissen im Ernstfall alle Betroffenen, was zu tun ist.

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1Gesetze-im-internet.de: „§ 36 IfSG - Einzelnorm“. URL: https://www.gesetze-im-internet.de (22. 11. 2022).

2Robert-Koch-Institut: Krankenhaushygiene Themen A - Z - Hygieneplan“. URL: https://www.rki.de (22. 11. 2022).

3Robert-Koch-Institut: Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention - Liste der aktuell gültigen KRINKO-Empfehlungen“. URL: https://www.rki.de (22. 11. 2022).

4Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Hand-Fuß-Mund-Krankheit“. URL: https://www.infektionsschutz.de (22. 11. 2022).

5Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit : Wann, Was, u. a. URL: https://www.lgl.bayern.de (22. 11. 2022).

6Geisel, Med Bertram. Gesundheitsamt-bw.de URL: https://www.gesundheitsamt-bw.de (22. 11. 2022).

7Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie: Liebe Eltern, schön, dass Sie etwas Leckeres von Zuhause in die Krippe/Kita mitbringen wollen. URL: https://www.bips-institut.de (22. 11. 2022).

8Bayrisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Rahmen-Hygieneplan Corona für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten“. URL: https://www.stmas.bayern.de (22. 11. 2022).

9Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Noroviren. URL: https://www.infektionsschutz.de (22. 11. 2022).

10Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Adenoviren. URL: https://www.infektionsschutz.de (22. 11. 2022).

11Robert-Koch-Institut: Kopflausbefall“. URL: https://www.rki.de (22. 11. 2022).

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