Voll- und teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, eingeschränkter oder pflegebedürftiger Menschen sind dazu verpflichtet, einen Hygieneplan aufzustellen. Lesen Sie hier alles Wichtige rund um die rechtlichen Vorgaben und die Erstellung eines Hygieneplans für die Pflege. Auch eine Muster-Vorlage finden Sie hier!
Alle Inhalte im Überblick:
Durch den engen Kontakt zwischen Pflegebedürftigen und Personal können Krankheitserreger in stationären Einrichtungen sowie in der ambulanten Pflege leicht übertragen werden. Vor allem für ältere Personen besteht die Gefahr, dass sie sich wegen ihres geschwächten Immunsystems bei anderen Menschen anstecken.
Die Einhaltung entsprechender Hygienevorschriften und das richtige Hygienemanagement sind deshalb eine der wichtigsten Aufgaben in Pflegeheimen. Es umfasst einerseits Maßnahmen, die das Risiko für Infektionen senken, aber auch solche, die die Gesundheit erhalten. Dafür ist es wichtig, Gefahren früh zu erkennen, zu beurteilen und zu vermeiden. Ein Hygieneplan hilft, alle Tätigkeiten im Blick zu behalten und die Zuständigkeiten zu klären.
Sowohl in der stationären als auch in der ambulanten Pflege ist es unumgänglich Hygienepläne festzulegen und Hygienevorschriften einzuhalten: Der enge Kontakt zwischen Pflegepersonal und Angehörigen birgt gesundheitliche Risiken für beide Seiten. Folgende Faktoren können die Wahrscheinlichkeit für die Ansteckung mit einer Krankheit sogar noch erhöhen:1
Maßnahmen zur Hygiene in der Pflege schützen also einerseits die Pflegebedürftigen vor einer Ansteckung durch Krankheitserreger. Andererseits dienen sie der Arbeitssicherheit des Personals.
Kostenlose Vorlage von schülke nutzen
Melden Sie sich bei mein hygieneplan an und erstellen Sie Ihren individuellen Hygieneplan für die Pflege. Oder nutzen Sie ganz einfach einen der Standardpläne von schülke!
Laut Paragraf 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen alle Einrichtungen, bei denen
einen Hygieneplan erstellen.²
Das betrifft auch voll- und teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, eingeschränkter oder pflegebedürftiger Menschen. Das Robert Koch-Institut veröffentlicht hierzu regelmäßig Empfehlungen und Leitlinien, welche die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) im Vorfeld bearbeitet.³
Das elfte Buch des Sozialgesetzbuches hält zudem fest, dass eine jährliche Regelüberprüfung alle Aspekte der Qualität von Pflegeleistungen kontrolliert. Hierbei untersuchen die zuständigen Sachverständigen auch, ob die Versorgung der Pflegebedürftigen den Empfehlungen der KRINKO nach Paragraf 23, Absatz 1 IfSG entspricht.4
Als medizinische Einrichtung sind Pflegeheime dazu verpflichtet, nach dem Prinzip der Krankenhaushygiene zu arbeiten. Dabei lassen sich die verschiedenen Hygienemaßnahmen in drei Teilbereiche gliedern :
Die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (KRINKO) dienen dem Pflegepersonal als Orientierung.1 Eine wichtige Vorgabe der KRINKO ist dabei die Erstellung eines Hygieneplans für Altenheime, der neben der Infektionsvorsorge auch die Behandlungsqualität der Einrichtung sichert.1
Es ist essenziell, dass alle Mitarbeitenden jederzeit den Hygieneplan einsehen können. Zudem sollte das Pflege- oder Altenheim über ausgebildetes Fachpersonal verfügen und spezielle Hygienebeauftragte beschäftigen. Die folgenden Arbeits- und Verhaltensweisen sind laut KRINKO in der Pflege unverzichtbar.1
Die Händehygiene zählt zu den wichtigsten Maßnahmen zur Krankheitsvorbeugung. Grundsätzlich gelten in der Pflege die gleichen Voraussetzungen wie im Krankenhaus.
Demnach ist eine hygienische Händedesinfektion in u.a. folgenden Situationen unerlässlich:
Darüber hinaus empfiehlt sich ein regelmäßiger Hautschutz, um die Hände zu pflegen und die Hautbarriere aufrechtzuerhalten. Auch diese Maßnahme bewahrt das Personal vor einer höheren Keimbelastung.
Neben den Regelungen zur Händedesinfektion gibt der Hygieneplan in der Pflege Auskunft über die Vorgaben zu Arbeits- und Schutzkleidung, Gestaltung von Haaren und Fingernägeln sowie zum Tragen von Uhren und Schmuck.
Weitere Hygienemaßnahmen für die Pflege betreffen den richtigen Umgang mit Pflegeartikeln und Medizinprodukten – sowohl im Hinblick auf die Aufbereitung von Pflegegeschirr als auch den Umgang mit Betten und Wäsche. Daneben ist die regelmäßige Reinigung und Desinfektion des Inventars und der Flächen für die Infektionsprävention bedeutend. Die verschiedenen Arbeitsschritte sollten Hygienebeauftragte detailliert im Hygieneplan für das Pflegeheim festhalten.
Darüber hinaus führt die KRINKO weitere gezielte Maßnahmen zur Infektionsvermeidung auf, darunter fallen beispielsweise:
Hygienepläne für die Pflege unterstützen das Pflegepersonal außerdem dabei, die Hygiene-Anforderungen im Alltag umzusetzen und mit einer organisierten Arbeitsweise das Infektionsrisiko zu senken.
Alles Wichtige rund um Desinfektion
Sie möchten wissen, was genau Desinfektion eigentlich bedeutet und worin der Unterschied zur Sterilisation liegt? Die wichtigsten Fachbegriffe und Erklärungen aus dem Bereich Hygiene finden Sie auf unserer Seite zur Definition von Desinfektion.
Die ambulante Pflege findet meist in privaten Räumlichkeiten und selten in einer medizinischen Einrichtung statt. Daher unterliegt sie auch nicht den gleichen Regelungen und der strikten Überwachung wie die stationäre Pflege im Krankenhaus oder Altersheim. Dennoch spricht die KRINKO auch für die ambulante Pflege Empfehlungen im Hinblick auf das Hygienemanagement aus. 5
Die wichtigen Maßnahmen für die ambulante Pflege umfassen dabei nicht nur die Händehygiene, das Tragen von Schutzkleidung und Flächenreinigung bzw. -desinfektion, sondern auch das Erstellen eines Hygieneplans für die Altenpflege.
Um die notwendigen Hygienestandards in der jeweiligen Einrichtung durchzusetzen und sicherzustellen, ist geschultes Fachpersonal erforderlich. Weitergebildete Hygienebeauftragte tragen zu einem verbesserten Hygienemanagement in der ambulanten und stationären Pflege bei. Der genaue Umfang ihrer Arbeit richtet sich dabei nach der Größe der Einrichtung, Anzahl der Bewohner, Pflegeintensität sowie dem Auftreten von multiresistenten Erregern.
Die S1-Leitlinie 075-003 zu Hygienebeauftragten in Pflegeeinrichtungen und anderen betreuten und gemeinschaftlichen Wohnformen fasst folgende Tätigkeiten im Aufgabenbereich eines Hygienebeauftragen zusammen : 6
Im Zuge der Fort- oder Weiterbildung sammeln Hygienebeauftragte in der Pflege wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten in Bezug auf das Hygienemanagement in einer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung. Mit diesen Kenntnissen kann weiteres Pflegepersonal angeleitet werden, wodurch sich die Hygiene in der Pflege strukturieren und leichter in den Arbeitsalltag integrieren lässt.
Nutzen Sie die professionelle Unterstützung von schülke: Mit dem vorgefertigten Standard- Desinfektions- und Hygieneplan für die Pflege erhalten Sie eine ausführliche Handlungsanweisung aller hygienisch relevanten Tätigkeiten und Maßnahmen – Sie können sie individuell an Ihre Wünsche und Bedürfnisse anpassen.
Das sind weitere Vorteile von mein hygieneplan :
Sie haben sich noch nicht registriert? Unter dem folgenden Link können Sie ganz einfach und kostenlos einen Account anlegen. Hier finden Sie auch weitere Informationen zu allen Angeboten von mein hygieneplan:
Sie haben bereits einen Account? Dann loggen Sie sich hier ein, um zu Ihrem Profil zu gelangen:
Hygiene in der Altenpflege, sowohl in der ambulanten als auch stationären Pflege, stellt die Genesung der Bewohner sicher und minimiert Infektionsrisiken. Insbesondere ältere Personen sind aufgrund eines oftmals geschwächten Immunsystems besonders gefährdet, weshalb Hygienemaßnahmen im Pflegebereich essenziell sind.
Besonders bei Pflegebedürftigen besteht eine erhöhte Infektionsgefahr, da sie in einem engen Kontakt mit dem Pflegepersonal stehen. Hygiene in der Pflege soll aber nicht nur die Bewohner vor einer Erkrankung schützen, sondern auch die Arbeitssicherheit des Personals gewährleisten.
Hygienebeauftragte tragen in hohem Maß zum Hygienemanagement bei. Sie überwachen nicht nur die Einhaltung der Hygienepläne in der Einrichtung und bewerten die Pflegetechniken, sondern sind auch für die Erstellung und Überarbeitung der Hygienepläne in der Pflege zuständig.
Der Onlinedienst für alle Branchen zur Nutzung vorbereiteter Hygiene- und Desinfektionspläne – auf Basis rechtlicher Grundlagen.
Welche rechtlichen Vorgaben gibt es zum Hygieneplan, was zählt zu seinen Inhalten und wie sieht eine Vorlage aus? Hier mehr!
Sie haben sich noch nicht registriert? Unter dem folgenden Link können Sie ganz einfach und kostenlos einen Account anlegen. Hier finden Sie auch weitere Informationen zu allen Angeboten von mein hygieneplan:
Sie haben bereits einen Account? Dann loggen Sie sich hier ein, um zu Ihrem Profil zu gelangen:
Quellen:
1 Robert Koch-Institut: Infektionsprävention in Heimen. URL: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/Heimp_Rili.pdf?__blob=publicationFile (23.11.2022).
² Robert Koch-Institut: Hygieneplan. URL: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/ThemenAZ/H/Hygiene/Hygiene_plan.html (23.11.2022).
³ Robert Koch-Institut: Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention. URL: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/kommission_node.html (23.11.2022).
4 Deutscher Bundestag: Sachstand zur infektionshygienischen Überwachung von Pflegeheimen. URL: https://www.bundestag.de/resource/blob/710524/8bcc7d4f9ee74a7baeaf83f31c48d622/WD-9-049-20-pdf-data.pdf. S. 5f (23.11.2022).
5 Robert Koch-Institut: Hygiene in der ambulanten Pflege. URL: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Nosokomiale_Infektionen/H_Berichte/AmbulPfl_OeGD_pdf.pdf?__blob=publicationFile (23.11.2022).
6 Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e. V.: S1-Leitlinie: Hygienebeauftragte/r in Pflegeeinrichtungen und anderen betreuten und gemeinschaftlichen Wohnformen. URL: https://register.awmf.org/assets/guidelines/075-003l_S1_Hygienebeauftragte_Pflegeeinrichtungen_andere-betreuute-Wohnformen_2017-10.pdf (23.11.2022).