Praxisleiter:innen sind verpflichtet, einen Hygieneplan anzufertigen, diesen allen Mitarbeitenden zugänglich zu machen und regelmäßig zu aktualisieren. Alles, was Sie über rechtliche Vorgaben und Erstellung wissen müssen, erfahren Sie hier. Außerdem finden Sie einen Muster-Hygieneplan zum Individualisieren und Ausdrucken für Ihre Zahnarztpraxis.
Mit einem Klick zum Inhalt:
Die wichtigsten Vorgaben für den Hygieneplan in der Zahnarztpraxis finden sich in den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI)1. Auch der Hygieneleitfaden des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin, in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Zahnmedizin der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGHK), enthält relevante Informationen und Vorschriften2.
Ziel des Hygieneplans ist es, die speziellen Infektionsrisiken in der Zahnarztpraxis für Patient:innen und Personal zu senken. Das gelingt insbesondere mithilfe eines Desinfektionsplans, der als Teil des Hygieneplans wirksame Maßnahmen vorgibt. Zusätzlich ist das Dokument ein effektives Instrument, um Arbeitsabläufe übersichtlich darzustellen und so zum Infektionsschutz beizutragen.
Laut Paragraf 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist ein Hygieneplan für alle Einrichtungen und Unternehmen Pflicht, in denen eine Ansteckung wahrscheinlich ist. Das beinhaltet vor allem Betriebe, in denen Menschen in engem Kontakt stehen: Neben Krankenhäusern und Pflegeheimen gehören dazu auch Arztpraxen. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung weist darauf hin, dass jede Praxis im Rahmen Ihres Qualitätsmanagements dazu verpflichtet ist, einen Hygieneplan zu erstellen. Gut zu wissen: Seit Januar 2022 erhalten alle Arztpraxen einen Zuschlag für allgemeinen Hygieneaufwand. Hiermit können beispielsweise Zusatzkosten für Hygieneberatungen und Fortbildungen abgedeckt werden.
Das Infektionsrisiko beim Zahnarzt ist besonders hoch: Hier kommen Patient:innen und medizinisches Fachpersonal in Berührung mit Blut, Speichel und anderen potenziell infektiösen Körpersekreten3. Auch eine indirekte Übertragung über belastete Instrumente und Oberflächen oder die Haut ist möglich.
Die Ansteckung kann sowohl durch Blut (Hepatitis-Viren, HIV) als auch direkten oder indirekten Kontakt (Herpes-simplex-Viren, Staphylokokken) und Tröpfchen (Streptokokken, Influenzaviren) erfolgen4. Für Zahnarztpraxen ist es deshalb essenziell, im Hygieneplan individuelle Anforderungen für die Behandlungstätigkeit festzulegen. Das hat zum Ziel, die potenziellen Übertragungswege zu definieren und möglichst effektiv zu vermeiden.
Die Ernennung eines Mitarbeitenden als Hygienebeauftragte:r ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sinnvoll5. Hierbei ist zu beachten, dass der Betreibende in der Verantwortung bleibt und umfänglich haftet. Er/Sie delegiert lediglich die Aufgaben an den/die Beauftragte:n. Praxisinhaber:innen sollten sich am besten offiziell und schriftlich für eine:n Kolleg:in mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem medizinischen Assistenzberuf entscheiden, der/die:
Eine regelmäßige praxisinterne Schulung oder externe Fortbildung ist ratsam, um die Kenntnisse stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Eine spezielle Prüfung muss aber nicht zwingend abgelegt werden6.
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Der Hygieneplan für Zahnarztpraxen ist die ausführliche Handlungsanweisung aller hygienisch-relevanten Tätigkeiten und Maßnahmen. Dazu gehören zum Beispiel:
Im Desinfektionsplan für Zahnarztpraxen sind anhand von fünf W-Fragen alle wesentlichen Desinfektions- und Reinigungsmaßnahmen festgelegt:
Das betrifft nicht nur die Hygiene von Patient:innen und Personal, sondern auch Maßnahmen in Bezug auf Medizinprodukte, Inventar, Flächen, Wäsche und Abfallentsorgung.
Sowohl in Bezug auf die Patient:innen als auch das medizinische Fachpersonal sollte der Hygiene- und Desinfektionsplan für die Zahnarztpraxis bestimmte Vorgaben enthalten. Dazu gehört zum Beispiel das Desinfizieren der Schleimhäute vor zahnärztlich-chirurgischen Behandlungen.
Das Behandlungsteam muss sich außerdem einer gründlichen Händehygiene unterziehen, auf Schmuckgegenstände an Händen sowie Unterarmen verzichten und auf kurze Fingernägel achten, um ein Einreißen der Handschuhe zu vermeiden. Je nach Arbeit sind auch Mund-Nasen-Abdeckung und Schutzkleidung vorgeschrieben.
Impfungen gegen bestimmte Infektionskrankheiten sind für zahnmedizinisches Fachpersonal besonders empfohlen (zum Beispiel Diphtherie, Tetanus, Influenza und Hepatitis-/B-Virus)7. Bei regelmäßiger Behandlung von Kindern ist außerdem eine Vorsorgeuntersuchung auf bestimmte Erkrankungen verpflichtend, unter anderem Masern, Mumps und Röteln8.
Der Hygieneplan sowie der Desinfektionsplan enthalten außerdem Regelungen zur Reinigung und Desinfektion der Flächen in den Behandlungsräumen. Das betrifft nicht nur Fußböden, sondern zum Beispiel auch Behandlungsliegen und Einrichtungsgegenstände.
Der Hygieneplan für Zahnarztpraxen listet weiterhin Maßnahmen zum Waschen von Berufs- und Schutzkleidung auf.
Und auch die Abfallentsorgung müssen Sie im Hygieneplan festlegen, hinsichtlich Mülltrennung, eventueller Vorbehandlung, Sammlung, Transport sowie Bereitstellung zur Entsorgung.
Wie können Praxisinhaber:innen nun ihrer Pflicht nachkommen, einen Hygieneplan für die Zahnarztpraxis aufzusetzen, den Desinfektionsplan für alle Mitarbeiter:innen zugänglich auszuhängen, regelmäßig zu aktualisieren und zu schulen? schülke bietet Ihnen dabei professionelle Unterstützung: Nutzen Sie einfach den vorgefertigten Standard-Hygieneplan und Desinfektionsplan für Zahnarztpraxen und passen Sie das Muster individuell an Ihre Bedürfnisse an:
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Der Desinfektionsplan ist für bestimmte Arbeitsbereiche gesetzlich vorgeschrieben. Alles zu Inhalt, Anwendung und Erstellung erfahren Sie hier!
Wo liegt der Unterschied zwischen den Hygienemaßnahmen? Erfahren Sie hier mehr zu den Verfahren, um diese richtig einsetzen zu können.
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1,3,4,7,8 Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut: Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene.
URL: https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/Berufsaus%C3%BCbung/Hygiene/Hygieneempfehlungen_des_Robert_Koch-Institutes.pdf (02.02.2022).
2 Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Zahnmedizin der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGHK): Hygieneleitfaden.
URL: https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/Berufsaus%C3%BCbung/Hygiene/Hygieneleitfaden_des_Deutschen_Arbeitskreises_f%C3%BCr_Hygiene_in_der_Zahnmedizin.pdf (02.02.2022).
5,6 Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK): Hygiene.
URL: https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_hygiene.html (02.02.2022).