Alles Wichtige zum Reinigungs- und Desinfektionsplan

Als Bestandteil des Hygieneplans und als Auszug der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen bietet der Desinfektionsplan einen Überblick über wesentliche Vorschriften zur Reinigung und Desinfektion in bestimmten Unternehmen sowie Einrichtungen. Was genau darin steht, welche Ziele er verfolgt, wer ihn benötigt und wie Sie ihn rechtssicher erstellen, erfahren Sie hier!

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Definition: Was ist ein Desinfektionsplan?

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schreibt in Paragraf 36 für bestimmte Unternehmen und Einrichtungen einen Hygieneplan vor. Der Desinfektionsplan ist ein Bestandteil davon. In Tabellenform gibt er Maßnahmen zur Reinigung und Desinfektion an und legt für jede einzelne Aufgabe fest,

  • wer
  • was
  • wann
  • wie und
  • womit

durchführen muss. Hinzu kommen Vorschriften zur Überwachung und Eigenkontrolle des Prozedere. Die Vorgaben sind jeweils spezifisch auf eine Abteilung oder sogar nur einen Arbeitsplatz ausgelegt.

Wofür ist ein Desinfektionsplan gut?

Die Zahl nosokomialer Infektionen beträgt in Deutschland jährlich etwa 400.000 bis 600.000.1 Der Begriff bezeichnet Krankenhausinfektionen, bei denen sich Patient:innen in Kliniken mit Erregern anstecken. Mit 10.000 bis 20.000 Fällen pro Jahr stellen sie eine häufige Todesursache dar.2

Um dem entgegenzuwirken, sind bestimmte Maßnahmen der Hygiene notwendig. Eine davon ist die Erstellung von Reinigungs- und Desinfektionsplänen. Sie sind nicht nur für Krankenhäuser wichtig, sondern auch für verschiedenste andere Branchen, in denen enger Kontakt von Menschen die Übertragung von Krankheiten begünstigen kann.

Ziel des Desinfektionsplans ist es, Patient:innen und Personal vor gesundheitlichen Schäden zu schützen.

Unterschied: Hygiene-, Reinigungs- und Desinfektionsplan

Nicht verwechseln: Der Desinfektionsplan ist ein Auszug des Hygieneplans. Er fasst die Maßnahmen aus dem Hygieneplan zusammen, ersetzt diesen aber nicht. Letzterer ist auch als Hygienehandbuch bekannt. Er stellt nicht nur in Krankenhäusern, sondern etwa auch in der Lebensmittel- und Pharmaindustrie ein wichtiges obligatorisches Werkzeug zur Qualitätssicherung und Vermeidung von Infektionen dar.

Hier liegt der Unterschied:

  • Der Hygieneplan dokumentiert alle Prozesse in hygienerelevanten Arbeitsbereichen und enthält allgemeine Informationen zur Basishygiene sowie zum Hygienemanagement.
  • Der Desinfektionsplan beinhaltet konkrete Vorschriften zum Verhalten und Ablauf für keimfreies (aseptisches) Arbeiten. Zudem fasst er die Verfahrensweisen zur Reinigung und Desinfektion aus dem Hygieneplan in übersichtlicher und tabellarischer Form zusammen.

Letzterer wird häufig auch als Reinigungs- und Desinfektionsplan bezeichnet, da er sowohl Maßnahmen der Desinfektion als auch der Reinigung umfasst.

Neben ihm gehören als mitgeltende Unterlagen (Anlagen) zum Hygieneplan beispielsweise noch Gefahrenstoffverzeichnisse, Checklisten, Herstellerangaben zu Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, Stellenbeschreibungen, Sicherheitsdatenblätter und Betriebs-anweisungen.

Inhalt: Was genau steht in einem Desinfektionsplan?

Ein Reinigungs- und Desinfektionsplan liegt in der Regel tabellarisch vor und orientiert sich an folgenden W-Fragen:

  • Was? Hier ist bestimmt, welche Gegenstände und Körperteile zu desinfizieren oder zu reinigen sind. Zu den klassischen Beispielen gehören Instrumente, Untersuchungs-/Behandlungsliegen, Waschbecken, Toiletten, Fußböden und Arbeitsflächen.
  • Wer? Diese Spalte zeigt, welche Person die Maßnahme durchzuführen hat. In der Zahnarztpraxis  kann das beispielsweise der/die Zahnärzt:in oder ZFA sein, in der Physiotherapiepraxis der/die Physiotherapeut:in.
  • Wann? In welchem Turnus sind die Aufgaben zu erledigen? Hier finden sich Formulierungen wie „mindestens einmal täglich“, „vor Arbeitsbeginn“, „sofort nach Gebrauch“, „bei Bedarf“ oder „vor Pausen“.
  • Womit? Für jeden Punkt ist genau vorgesehen, mit welchem Produkt die Desinfektion oder Reinigung erfolgen soll. Wo nötig, stehen auch Angaben zur Konzentration und Einwirkzeit dabei.
  • Wie? Der Desinfektionsplan beschreibt hier, wie das Präparat für den jeweiligen Zweck anzuwenden ist, zum Beispiel als Wischdesinfektion oder zum Einlegen in eine Desinfektionslösung.

Für jede Abteilung oder einen einzelnen Arbeitsplatz sind so explizit Desinfektions- und Reinigungsmaßnahmen festgelegt.

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Wer braucht einen Desinfektionsplan?

Zweck des Reinigungs- und Desinfektionsplans ist es vor allem, Infektionsketten zu unterbrechen. Er ist deshalb insbesondere für solche Bereiche vorgeschrieben, in denen Menschen in engem Kontakt stehen und Ansteckungen wahrscheinlich sind. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Krankenhäuser
  • Arztpraxen
  • Apotheken
  • Alten- und Pflegeheime
  • Pharmaunternehmen
  • Lebensmittelbetriebe

Arbeitgeber:innen in diesen Branchen haben die Pflicht, Maßnahmen zur Desinfektion, Reinigung und Sterilisation sowie zur Entsorgung schriftlich festzuhalten und deren Einhaltung zu überwachen – das gelingt mithilfe des Desinfektionsplans.

Wichtig:

Verantwortliche sollten daran denken, die Pläne regelmäßig zu aktualisieren und an das gegenwärtige Infektionsrisiko anzupassen. Richtlinien und Verhaltensweisen finden sich beispielsweise auf der Website des Robert Koch-Instituts unter den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO).

Der Reinigungs- und Desinfektionsplan muss gut sichtbar und für alle Mitarbeiter:innen zugänglich aufgehängt werden. Wenn externe Firmen bestimmte Reinigungsarbeiten übernehmen, sollte der Plan Teil des Vertrags sein – so gehen Sie auf Nummer sicher, dass alle Aufgaben verteilt sind.

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Vorschriften zu Hygiene- und Desinfektionsplänen

Hier haben wir die wichtigsten Regeln, Gesetze und Verordnungen für Ihren individuellen Hygiene- oder Desinfektionsplan zusammen-gestellt. Außerdem finden Sie dort Informationen zu KRINKO-Richtlinien, Infektionskrankheiten und Listungen.

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Quelle:

1,2Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: Patientensicherheit im Krankenhaus: Gemeinsam für die Infektionsprävention.
URL: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975272/1937958/32e90b3116db0056c88bd601b731b834/de-gip-download-bericht-data.pdf?download=1 (31.01.2022).


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