Als Bestandteil des Hygieneplans und als Auszug der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen bietet der Desinfektionsplan einen Überblick über wesentliche Vorschriften zur Reinigung und Desinfektion in bestimmten Unternehmen sowie Einrichtungen. Was genau darin steht, welche Ziele er verfolgt, wer ihn benötigt und wie Sie ihn rechtssicher erstellen, erfahren Sie hier!
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Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schreibt in Paragraf 36 für bestimmte Unternehmen und Einrichtungen einen Hygieneplan vor. Der Desinfektionsplan ist ein Bestandteil davon. In Tabellenform gibt er Maßnahmen zur Reinigung und Desinfektion an und legt für jede einzelne Aufgabe fest,
durchführen muss. Hinzu kommen Vorschriften zur Überwachung und Eigenkontrolle des Prozedere. Die Vorgaben sind jeweils spezifisch auf eine Abteilung oder sogar nur einen Arbeitsplatz ausgelegt.
Die Zahl nosokomialer Infektionen beträgt in Deutschland jährlich etwa 400.000 bis 600.000.1 Der Begriff bezeichnet Krankenhausinfektionen, bei denen sich Patient:innen in Kliniken mit Erregern anstecken. Mit 10.000 bis 20.000 Fällen pro Jahr stellen sie eine häufige Todesursache dar.2
Um dem entgegenzuwirken, sind bestimmte Maßnahmen der Hygiene notwendig. Eine davon ist die Erstellung von Reinigungs- und Desinfektionsplänen. Sie sind nicht nur für Krankenhäuser wichtig, sondern auch für verschiedenste andere Branchen, in denen enger Kontakt von Menschen die Übertragung von Krankheiten begünstigen kann.
Ziel des Desinfektionsplans ist es, Patient:innen und Personal vor gesundheitlichen Schäden zu schützen.
Nicht verwechseln: Der Desinfektionsplan ist ein Auszug des Hygieneplans. Er fasst die Maßnahmen aus dem Hygieneplan zusammen, ersetzt diesen aber nicht. Letzterer ist auch als Hygienehandbuch bekannt. Er stellt nicht nur in Krankenhäusern, sondern etwa auch in der Lebensmittel- und Pharmaindustrie ein wichtiges obligatorisches Werkzeug zur Qualitätssicherung und Vermeidung von Infektionen dar.
Hier liegt der Unterschied:
Letzterer wird häufig auch als Reinigungs- und Desinfektionsplan bezeichnet, da er sowohl Maßnahmen der Desinfektion als auch der Reinigung umfasst.
Neben ihm gehören als mitgeltende Unterlagen (Anlagen) zum Hygieneplan beispielsweise noch Gefahrenstoffverzeichnisse, Checklisten, Herstellerangaben zu Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, Stellenbeschreibungen, Sicherheitsdatenblätter und Betriebs-anweisungen.
Ein Reinigungs- und Desinfektionsplan liegt in der Regel tabellarisch vor und orientiert sich an folgenden W-Fragen:
Für jede Abteilung oder einen einzelnen Arbeitsplatz sind so explizit Desinfektions- und Reinigungsmaßnahmen festgelegt.
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Zweck des Reinigungs- und Desinfektionsplans ist es vor allem, Infektionsketten zu unterbrechen. Er ist deshalb insbesondere für solche Bereiche vorgeschrieben, in denen Menschen in engem Kontakt stehen und Ansteckungen wahrscheinlich sind. Dazu gehören zum Beispiel:
Arbeitgeber:innen in diesen Branchen haben die Pflicht, Maßnahmen zur Desinfektion, Reinigung und Sterilisation sowie zur Entsorgung schriftlich festzuhalten und deren Einhaltung zu überwachen – das gelingt mithilfe des Desinfektionsplans.
Verantwortliche sollten daran denken, die Pläne regelmäßig zu aktualisieren und an das gegenwärtige Infektionsrisiko anzupassen. Richtlinien und Verhaltensweisen finden sich beispielsweise auf der Website des Robert Koch-Instituts unter den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO).
Der Reinigungs- und Desinfektionsplan muss gut sichtbar und für alle Mitarbeiter:innen zugänglich aufgehängt werden. Wenn externe Firmen bestimmte Reinigungsarbeiten übernehmen, sollte der Plan Teil des Vertrags sein – so gehen Sie auf Nummer sicher, dass alle Aufgaben verteilt sind.
Sie möchten einen Desinfektionsplan für Ihr Unternehmen anfertigen? Setzen Sie auf professionelle Unterstützung und verwenden Sie die Vorlagen für Standardpläne von schülke. Sie enthalten bereits die wichtigsten Hygienemaßnahmen für verschiedenste Branchen und lassen sich ganz einfach individuell an die Situation in Ihrer Firma anpassen. So können Sie nichts vergessen und sind gewiss, dass Ihr Reinigungs- und Desinfektionsplan rechtssicher gestaltet ist.
Hier haben wir die wichtigsten Regeln, Gesetze und Verordnungen für Ihren individuellen Hygiene- oder Desinfektionsplan zusammen-gestellt. Außerdem finden Sie dort Informationen zu KRINKO-Richtlinien, Infektionskrankheiten und Listungen.
Der Onlinedienst für alle Branchen zur Nutzung vorbereiteter Hygiene- und Desinfektionspläne – auf Basis rechtlicher Grundlagen.
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Quelle:
1,2Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: Patientensicherheit im Krankenhaus: Gemeinsam für die Infektionsprävention.
URL: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975272/1937958/32e90b3116db0056c88bd601b731b834/de-gip-download-bericht-data.pdf?download=1 (31.01.2022).