Hygiene für Friseur:innen: Hygienekonzept inklusive Vorlage

Hygiene beim Friseur und die Erstellung von Hygienekonzepten ist für Friseur:innen wichtig. Es geht dabei nicht nur darum, Kund:innen vor einer Ansteckung zu schützen, sondern auch die Angestellten und Salonbetreibenden selbst. Das gelingt mit einem guten Hygienekonzept speziell für Friseur:innen. Wie das genau aussehen kann, erfahren Sie im Folgenden.

Alle Inhalte im Überblick:

Hygieneplanfür Friseur:innen
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Warum ist Hygiene beim Friseur so wichtig?

Ein Hygienekonzept, das von allen Friseur:innen eines Salons befolgt wird, ist nötig, um sich und die Kundschaft vor Infektionskrankheiten zu schützen. Dabei handelt es sich nicht nur um bakterielle oder virale Infektionen, sondern auch die Übertragung von Parasiten wie beispielsweise Läusen oder Krätzemilben.

Gut zu wissen:

Mikroorgansimen wie bestimmte Bakterien oder Viren befinden sich natürlicherweise auf unserer Haut, so zum Beispiel auch auf der Kopfhaut oder den Händen. Sie lösen nicht unbedingt immer eine Krankheit aus. Erst wenn sie sich vermehren und/oder das Immunsystem geschwächt ist, sodass es die Erreger nicht mehr bekämpfen kann, entsteht unter Umständen eine Erkrankung. Das bedeutet also auch, dass Kund:innen, die vielleicht selbst keine Symptome besitzen, Überträger:innen bestimmter Erreger sein können. Denn das Problem dabei: Oft tolerieren erkältete Personen ihre eigenen Beschwerden und nehmen ihren Friseurbesuch trotz Infektion wahr. Für einen anderen Besuchenden des Friseursalons könnte eine Ansteckung mit den gleichen Viren allerdings gefährlicher ausfallen. Aus diesem Grund ist Hygiene beim Friseur sehr wichtig.

Ansteckungsmöglichkeiten gibt es im Friseursalon einige. Mögliche Infektionswege sind:

  • Tröpfcheninfektion: Durch Niesen oder Husten werden kleinste Tröpfchen des eigenen Speichels in die Luft freigegeben. Diese können über die Luft in den Organismus anderer Kund:innen gelangen und diese infizieren.
  • Schmierinfektion oder Kontaktinfektion: Türklinken, Stuhllehnen oder der klassische Händedruck – durch das Anfassen von kontaminierten Gegenständen oder den direkten Körperkontakt können infektiöse Partikel von Mensch zu Mensch gelangen.
  • Infektion über Blut: Auch diese Art der Übertragung ist beim Friseur möglich, etwa wenn aufgrund kleinster Schnittverletzungen durch Steckköpfe von Haarschneidemaschinen oder Rasiermessern geringe Mengen Blut austreten.

Parasiten werden oft durch kontaminierte Gegenstände wie Rasiermesser oder Haarbrüsten übertragen – vorausgesetzt sie werden nicht nach einem Hygienekonzept für Friseur:innen ordnungsgemäß gereinigt.

Was versteht man unter Hygiene beim Friseur?

Hygiene beim Friseur bedeutet mehr als die Räumlichkeiten zu reinigen oder den Sitzplatz von Haaren zu befreien. Zum Hygienekonzept von Friseur:innen gehören folgen Punkte:

Hygieneregeln beim Friseur: Das gilt für das Personal

Ein wichtiger Bestandteil eines Hygienekonzepts für Friseur:innen ist die Personalhygiene, zu der das regelmäßige Waschen der Hände zählt. Dabei sollten ein Spender mit flüssiger Seife sowie Einmalhandtücher, zum Beispiel in Form von Papierhandtüchern, benutzt werden. Verzichten Sie auf gemeinschaftlich genutzte Stückseifen oder Nagelbürsten sowie Gemeinschaftshandtücher.

Friseur:innen sollten sich laut Hygieneplan in folgenden Situationen die Hände waschen:

  • vor Arbeitsbeginn
  • nach Arbeitsende
  • bei Verschmutzung
  • nach dem Naseputzen
  • vor und nach Benutzung der Toilette
  • vor dem Essen

Grundsätzlich werden die Hände von Friseur:innen laut dem Hygieneplan der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) nur dann gewaschen, wenn es nötig ist, also wie oben beschrieben. Außerdem empfiehlt die BGW, insbesondere nach dem Waschen eine geeignete Handpflegecreme zu verwenden, um die Hände zum Beispiel vor Rissen zu schützen. Die Handpflege ist im Idealfall ohne Duft- und bedenkliche Konservierungsstoffe.¹

So geht Händewaschen laut Infektionsschutzgesetz:²

  1. Feuchten Sie Ihre Hände zunächst unter fließendem Wasser an – die Temperatur dürfen Sie so wählen, dass sie für Sie angenehm ist.
  2. Seifen Sie Ihre Handinnenflächen, Handrücken, Fingerspitzen, Fingerzwischenräume und Daumen ein.
  3. Reiben Sie die Seife gut ein. Dieser Schritt dauert 20 bis 30 Sekunden. Benutzen Sie bei Bedarf eine Bürste, um die Fingernägel zu säubern. Achten Sie darauf, dass die Bürste nur von Ihnen verwendet wird und keine Gemeinschaftsbürste ist.
  4. Spülen Sie Ihre Hände anschließend unter reichlich fließendem Wasser ab.
  5. Trocknen Sie Ihre Hände und Fingerzwischenräume mit einem Einmalhandtuch.

Auf Schmuck an Händen, Fingern oder Armen müssen Friseur:innen während der Arbeit an Kund:innen ganz verzichten. Das hat zwei Gründe: Zum einen können sich unter dem Schmuckstück Feuchtigkeit oder Chemikalien sammeln, die für Hautirritationen sorgen. Zum anderen lässt sich eine korrekte Handdesinfektion nicht gewährleisten.

Bauliche Gestaltung des Friseursalons

Es gibt eine Reihe von baulichen Vorschriften, an die sich Saloninhaber:innen halten müssen, um die Hygiene beim Friseur einzuhalten. Dazu zählen beispielsweise:

  • Toiletten: Diese sollen mit einem Handwaschbecken, Flüssigseife und Einmalpapierhandtüchern ausgestattet sein. Außerdem wird ein Hygieneeimer mit Deckel benötigt, der sich ohne das Benutzen der Hände öffnen lässt (zum Beispiel Tretmülleimer).
  • Fußböden: Sie müssen fugendicht, leicht abwaschbar sowie desinfizierbar sein. Ein Teppichboden ist beispielsweise nicht erlaubt.
  • Arbeits- und Ablageflächen: Auch diese sind so zu wählen, dass sie leicht abwaschbar und desinfizierbar sowie fugendicht sind.
  • Raumlüftung: Eine ausreichende Belüftung der Räume – auch im Winter – ist Pflicht. Das können die Salonbetreiber:innen durch Abluftventilatoren, raumlufttechnische Anlagen oder Stoßlüften erreichen.

Weitere Anforderungen an die Räumlichkeiten von Friseursalons erhalten Sie bei der BGW, einer Hygienefachkraft oder beim Gesundheitsamt.

Wann sind Schutzhandschuhe nötig?

Hygiene beim Friseur
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Um sich und Mitarbeitende vor Infektionen zu bewahren, aber auch um sie vor den Folgen von Feuchtarbeit und Chemikalien zu schützen, ist das Tragen von Einmalschutzhandschuhen ein wichtiger Bestandteil eines Hygieneplans für Friseure.

In folgenden Situationen sind geeignete Handschuhe zu tragen:

  • Kopfmassage bei aufgetragenen Haar- und Kopfhautpflegemitteln
  • Färben, Tönen und Blondieren, einschließlich bei der Überprüfung des Ergebnisses
  • Aufemulgieren und Ausspülen
  • Dauerwellen, auch bei der Entnahme der Wellprobe und beim Fixieren
  • Zubereiten, Mischen und Umfüllen von Arbeitsstoffen
  • Nassreinigung oder Desinfektion von Arbeitsmitteln, Geräten, Werkzeugen und Räumen

Friseur:innen müssen besonders dann Einmalhandschuhe tragen, wenn ein:e Kund:in eine sichtliche Hauterkrankung hat.

Einmalhandschuhe , aber welche?

Einmalhandschuhe für das Friseurhandwerk sind reißfest sowie flüssigkeitsdicht und erfüllen die Norm DIN EN 374. Außerdem besitzen sie im Idealfall eine gute Passform und Größe.

Neben Einmalhandschuhen empfiehlt es sich auch, Einmalplastikschürzen zu verwenden, falls es bei der Arbeit zu Verunreinigungen kommt.

Desinfektion als Teil des Hygienekonzepts von Friseur:innen

Die Desinfektion ist wichtiger Bestandteil des Hygieneplans für Friseur:innen und setzt sich aus drei Bereichen zusammen:

  • Händedesinfektion: Eine Händedesinfektion wird dann angeraten, wenn Friseur:innen eine sichtbare Kopfhautveränderung oder Schnittverletzung erkennen. Wichtig beim Händedesinfizieren ist das sorgfältige Einreiben der gesamten Hände – ähnlich wie beim Händewaschen – und die Beachtung der vom Hersteller angegebenen Einwirkzeit.
  • Flächendesinfektion: Alle Kontakt- und Arbeitsflächen müssen mindestens einmal täglich gründlich gereinigt werden. Eine Desinfektion ist für Friseur:innen nur nach Kontaminierung mit Blut und Verunreinigungen nötig, wenn auch Gesundheitsämter die tägliche Desinfektion aller Kontaktflächen wie etwa Nacken- und Kopfstützen oder Armlehnen empfehlen.
  • Instrumentendesinfektion: Produkte mit einem erhöhten Risiko auf Keimübertragung oder gar Blutkontakt (spitze Pinzetten, Glasfeilen, Maniküre- oder Pedikürescheren) müssen nach jedem Kunden desinfiziert werden mittels Tauchverfahren. Produkte wie Bürsten, Kämme, Haarklammern, Lockenwickler werden nach jedem Kunden grob gereinigt und mindestens 1x täglich gründlich nass gereinigt und getrocknet. Nackenbürsten werden regelmäßig mit einer Seifenlösung gereinigt, Rasierklingen und Handtücher werden nach jeder Behandlung gewechselt. Empfehlung, Einmalklingen zu verwenden, die nach jedem Kunden in einem durchstichsicheren Abwurfbehältnis entsorgt werden. Rasiermesser müssen nach Gebrauch tauchdesinfiziert werden.

Eine Liste von geeigneten Desinfektionsmitteln für die Hand-, Flächen- sowie Instrumentendesinfektion finden Sie in der aktuellen Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH-Liste) oder beim Robert Koch-Institut.

So funktioniert die Wäsche- und Abfallentsorgung

Auch die Wäsche- und Abfallentsorgung ist Teil des Hygienekonzepts für Friseur:innen. Das sind ein paar wichtige Punkte daraus:4

  • Handtücher kommen bei 95 Grad Celsius für mindestens 30 Minuten in die Waschmaschine. Bei Verwendung eines Trockners im Anschluss kann die Waschtemperatur auch auf 60 Grad Celsius heruntergesetzt werden.
  • Mehrwegumhänge werden mindestens täglich gewaschen. Grundsätzlich werden Umhänge mit Einwegkrepppapier („Halskrause“) verwendet.
  • Abgeschnittene Haare werden in einem geschlossenen Behälter aufbewahrt und über den Hausmüll entsorgt.

Es gibt eine Abfallverzeichnisverordnung (AVV), die genau reguliert, wie bestimmter Müll zu entsorgen ist. So besagt diese Verordnung beispielsweise, dass scharfe oder spitze Gegenstände vor der Entsorgung in bruchfesten, verschließbaren Einwegbehältnissen gesammelt werden müssen.

Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Verletzungen

Grundsätzlich muss die Salonleitung oder ein:e andere:r Hygieneverantwortliche:r das gesamte Personal ausführlich zu Erste-Hilfe-Maßnahmen schulen und das Wissen regelmäßig auffrischen. Darüber hinaus kontrolliert die verantwortliche Person in Abständen, ob ausreichend Erste-Hilfe-Material vorhanden ist und ersetzt abgelaufenes sowie fehlendes Material.

Bei kleineren Verletzungen haben Ersthelfende die Wunde mit sauberem Leitungswasser zu reinigen und einen Verband anzulegen. Flächen oder Instrumente, die mit Blut von Kund:innen in Berührung gekommen sind, werden im Anschluss gründlich gereinigt und desinfiziert.

Schutzimpfungen für Mitarbeitende von Friseursalons

Aufgrund der Verletzungsgefahr und des möglichen Kontakts mit Blut von Kund:innen durch Schnittverletzungen werden den Mitarbeitenden Schutzimpfungen gegen Hepatitis B und Tetanus empfohlen.4

Hygieneregeln für Friseur:innen: Umgang mit Kopfläusen

Falls Sie bei einer Kundschaft sehen, dass sie sich stark am Kopf kratzt, sollten Sie vor der Behandlung prüfen, ob sie unter Kopfläusen leidet. Tragen Sie dazu unbedingt Einmalhandschuhe. Das Haar wird zunächst gescheitelt und die Kopfhaut Partie für Partie – eventuell mithilfe einer Lupe – abgesucht. Kontrollieren Sie auch die Stellen an der Schläfe, an den Ohren und im Nacken.

Falls Sie Kopfläuse entdecken oder deren Nissen (weißlich glänzende Eihüllen), brechen Sie die Behandlung umgehend ab. Kämme und Haarbrüsten werden im Anschluss gereinigt und desinfiziert, Handtücher bei mindestens 60 Grad Celsius gewaschen und anschließend im Trockner getrocknet.

Welche Hygienevorschriften gelten für einen Friseursalon?

Es gibt mehrere Rechtsgrundlagen, an die sich Friseur:innen bezüglich der Hygiene halten müssen. Dazu zählen:

  • Infektionsschutzgesetz: Darin ist die Einhaltung der Infektionshygiene festgehalten. Nach § 36 Absatz 2 sind Unternehmen, bei denen durch Tätigkeiten am Menschen durch Blut (zum Beispiel bei Schnittverletzungen) Krankheitserreger übertragen werden können, dazu angehalten, Hygienepläne zur innerbetrieblichen zu erstellen.
  • Infektionshygieneverordnung (abhängig vom Bundesland): Diese greift für Friseur:innen, da sie Geräte oder Instrumente benutzen, die mitunter Erreger über Blut und damit auch Krankheiten übertragen können. Hier sind die Pflichten für Unternehmen geregelt, zum Beispiel die Entsorgung von Abfall sowie die Mittel und Verfahren zur Desinfektion. Laut der Infektionshygieneverordnung dürfen Beschäftigte des zuständigen Gesundheitsamts in Ihrem Friseursalon unangekündigte Hygienekontrollen während der Öffnungszeiten durchführen.

Darüber hinaus existieren Vorschriften, die im Zusammenhang mit der Arbeitssicherheit stehen, beispielweise:

  • TRGS 530 "Friseurhandwerk": In den sogenannten Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sind Richtlinien für die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen festgehalten.
  • Unfallverhütungsvorschrift “Grundsätze der Prävention”: Diese Vorschrift beinhaltet zum Beispiel die Regelungen zu Erste-Hilfe-Maßnahmen und zur Schulung von Mitarbeitenden bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit.
  • Arbeitsschutzgesetz §3 „Grundpflichten des Arbeitgebers“: Als Salonbetreiber:in sind Sie dazu verpflichtet, Ihr Personal während der Arbeitszeit zu schützen und geeignete Maßnahmen dafür zu treffen.

All diese Hygieneregeln für Friseur:innen in Form von Vorschriften, Gesetzen und Normen müssen bei der Erstellung eines Hygieneplans beachtet und in ein Konzept integriert werden.

Hygieneplan für Friseur:innen einfach individuell erstellen

Grundsätzlich können Sie einen Hygieneplan für Friseur:innen selbst erstellen. Da die Zusammenfassung der unterschiedlichen Vorschriften und Richtlinien nicht einfach ist, bietet schülke mit mein hygieneplan fachliche Unterstützung.

Ihre Vorteile von mein hygieneplan:

  • Hygienekonzept für Friseur:innen als kostenlose Vorlage
  • Vorlagen für zahlreiche weitere Branchen
  • kennwortgeschützter Account
  • Erinnerungsfunktion zur regelmäßigen Überprüfung oder bei Änderungen

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FAQs: Häufige Fragen zum Hygieneplan für Friseur:innen

Was bedeutet Hygiene beim Friseur ?

Hygiene beim Friseur bedeutet zum Beispiel, dass benutze Instrumente, Arbeitsflächen und Böden regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Außerdem zählt die Personalhygiene dazu, also etwa das gründliche Händewaschen oder das Tragen von Einweghandschuhen.

Wo sind die von Friseur:innen zu beachtenden Hygienevorschriften festgelegt?

Jede:r Friseur:in muss einen Hygieneplan erstellen, der sich nach aktuellen Vorschriften, Gesetzen und Normen richtet. Wichtig dabei sind zum Beispiel die Einhaltung des Infektionsschutzgesetztes und der Infektionshygieneverordnung. Außerdem sind zum Schutz der Mitarbeitenden weitere Arbeitsschutzgesetze relevant.

Wer kontrolliert die Hygiene beim Friseur ?

Hauptsächlich kontrollieren Salonbetreiber:innen selbst die Einhaltung des Hygieneplans. Sie sind auch für die Schulung der Mitarbeitenden verantwortlich sowie für die Aktualisierung des Hygieneplans bei gesetzlichen Änderungen. Darüber hinaus überprüft das zuständige Gesundheitsamt zum Beispiel die baulichen Begebenheiten und die Hygienepläne.

Werden Bürsten beim Friseur desinfiziert?

Bürsten werden für gewöhnlich gereinigt. Desinfiziert werden Sie nur, falls es zu einer Verletzung der Kundschaft oder des Personals gekommen ist. Damit wird sichergestellt, dass die kontaminierte Bürste wieder frei von potenziellen Erregern ist.


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So funktioniert Hygiene beim Friseur

Vorschriften, Gesetze und Empfehlungen: Was zu einem guten Hygienekonzept von Friseur:innen gehört, erfahren Sie hier.


1 Hautschutz- und Hygieneplan für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Friseurhandwerk”. BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Bgw-online.de. Zugegriffen 10. November 2024.
² „Händewaschen“. Infektionsschutz.de. Zugegriffen 10. November 2024.
³ “Sichere Seiten für das Friseurhandwerk – Arbeitsplatz”. BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Bgw-online.de. Zugegriffen 10. November 2024.
4Hygiene im Friseursalon”. BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Amd-bw.de. Zugegriffen 10. November 2024.

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