Hygiene beim Friseur und die Erstellung von Hygienekonzepten ist für Friseur:innen wichtig. Es geht dabei nicht nur darum, Kund:innen vor einer Ansteckung zu schützen, sondern auch die Angestellten und Salonbetreibenden selbst. Das gelingt mit einem guten Hygienekonzept speziell für Friseur:innen. Wie das genau aussehen kann, erfahren Sie im Folgenden.
Alle Inhalte im Überblick:
Ein Hygienekonzept, das von allen Friseur:innen eines Salons befolgt wird, ist nötig, um sich und die Kundschaft vor Infektionskrankheiten zu schützen. Dabei handelt es sich nicht nur um bakterielle oder virale Infektionen, sondern auch die Übertragung von Parasiten wie beispielsweise Läusen oder Krätzemilben.
Gut zu wissen:
Mikroorgansimen wie bestimmte Bakterien oder Viren befinden sich natürlicherweise auf unserer Haut, so zum Beispiel auch auf der Kopfhaut oder den Händen. Sie lösen nicht unbedingt immer eine Krankheit aus. Erst wenn sie sich vermehren und/oder das Immunsystem geschwächt ist, sodass es die Erreger nicht mehr bekämpfen kann, entsteht unter Umständen eine Erkrankung. Das bedeutet also auch, dass Kund:innen, die vielleicht selbst keine Symptome besitzen, Überträger:innen bestimmter Erreger sein können. Denn das Problem dabei: Oft tolerieren erkältete Personen ihre eigenen Beschwerden und nehmen ihren Friseurbesuch trotz Infektion wahr. Für einen anderen Besuchenden des Friseursalons könnte eine Ansteckung mit den gleichen Viren allerdings gefährlicher ausfallen. Aus diesem Grund ist Hygiene beim Friseur sehr wichtig.
Ansteckungsmöglichkeiten gibt es im Friseursalon einige. Mögliche Infektionswege sind:
Parasiten werden oft durch kontaminierte Gegenstände wie Rasiermesser oder Haarbrüsten übertragen – vorausgesetzt sie werden nicht nach einem Hygienekonzept für Friseur:innen ordnungsgemäß gereinigt.
Hygiene beim Friseur bedeutet mehr als die Räumlichkeiten zu reinigen oder den Sitzplatz von Haaren zu befreien. Zum Hygienekonzept von Friseur:innen gehören folgen Punkte:
Ein wichtiger Bestandteil eines Hygienekonzepts für Friseur:innen ist die Personalhygiene, zu der das regelmäßige Waschen der Hände zählt. Dabei sollten ein Spender mit flüssiger Seife sowie Einmalhandtücher, zum Beispiel in Form von Papierhandtüchern, benutzt werden. Verzichten Sie auf gemeinschaftlich genutzte Stückseifen oder Nagelbürsten sowie Gemeinschaftshandtücher.
Friseur:innen sollten sich laut Hygieneplan in folgenden Situationen die Hände waschen:
Grundsätzlich werden die Hände von Friseur:innen laut dem Hygieneplan der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) nur dann gewaschen, wenn es nötig ist, also wie oben beschrieben. Außerdem empfiehlt die BGW, insbesondere nach dem Waschen eine geeignete Handpflegecreme zu verwenden, um die Hände zum Beispiel vor Rissen zu schützen. Die Handpflege ist im Idealfall ohne Duft- und bedenkliche Konservierungsstoffe.¹
So geht Händewaschen laut Infektionsschutzgesetz:²
Auf Schmuck an Händen, Fingern oder Armen müssen Friseur:innen während der Arbeit an Kund:innen ganz verzichten. Das hat zwei Gründe: Zum einen können sich unter dem Schmuckstück Feuchtigkeit oder Chemikalien sammeln, die für Hautirritationen sorgen. Zum anderen lässt sich eine korrekte Handdesinfektion nicht gewährleisten.
Es gibt eine Reihe von baulichen Vorschriften, an die sich Saloninhaber:innen halten müssen, um die Hygiene beim Friseur einzuhalten. Dazu zählen beispielsweise:
Weitere Anforderungen an die Räumlichkeiten von Friseursalons erhalten Sie bei der BGW, einer Hygienefachkraft oder beim Gesundheitsamt.
Um sich und Mitarbeitende vor Infektionen zu bewahren, aber auch um sie vor den Folgen von Feuchtarbeit und Chemikalien zu schützen, ist das Tragen von Einmalschutzhandschuhen ein wichtiger Bestandteil eines Hygieneplans für Friseure.
In folgenden Situationen sind geeignete Handschuhe zu tragen:
Friseur:innen müssen besonders dann Einmalhandschuhe tragen, wenn ein:e Kund:in eine sichtliche Hauterkrankung hat.
Einmalhandschuhe , aber welche?
Einmalhandschuhe für das Friseurhandwerk sind reißfest sowie flüssigkeitsdicht und erfüllen die Norm DIN EN 374. Außerdem besitzen sie im Idealfall eine gute Passform und Größe.
Neben Einmalhandschuhen empfiehlt es sich auch, Einmalplastikschürzen zu verwenden, falls es bei der Arbeit zu Verunreinigungen kommt.
Die Desinfektion ist wichtiger Bestandteil des Hygieneplans für Friseur:innen und setzt sich aus drei Bereichen zusammen:
Eine Liste von geeigneten Desinfektionsmitteln für die Hand-, Flächen- sowie Instrumentendesinfektion finden Sie in der aktuellen Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH-Liste) oder beim Robert Koch-Institut.
Auch die Wäsche- und Abfallentsorgung ist Teil des Hygienekonzepts für Friseur:innen. Das sind ein paar wichtige Punkte daraus:4
Es gibt eine Abfallverzeichnisverordnung (AVV), die genau reguliert, wie bestimmter Müll zu entsorgen ist. So besagt diese Verordnung beispielsweise, dass scharfe oder spitze Gegenstände vor der Entsorgung in bruchfesten, verschließbaren Einwegbehältnissen gesammelt werden müssen.
Grundsätzlich muss die Salonleitung oder ein:e andere:r Hygieneverantwortliche:r das gesamte Personal ausführlich zu Erste-Hilfe-Maßnahmen schulen und das Wissen regelmäßig auffrischen. Darüber hinaus kontrolliert die verantwortliche Person in Abständen, ob ausreichend Erste-Hilfe-Material vorhanden ist und ersetzt abgelaufenes sowie fehlendes Material.
Bei kleineren Verletzungen haben Ersthelfende die Wunde mit sauberem Leitungswasser zu reinigen und einen Verband anzulegen. Flächen oder Instrumente, die mit Blut von Kund:innen in Berührung gekommen sind, werden im Anschluss gründlich gereinigt und desinfiziert.
Schutzimpfungen für Mitarbeitende von Friseursalons
Aufgrund der Verletzungsgefahr und des möglichen Kontakts mit Blut von Kund:innen durch Schnittverletzungen werden den Mitarbeitenden Schutzimpfungen gegen Hepatitis B und Tetanus empfohlen.4
Falls Sie bei einer Kundschaft sehen, dass sie sich stark am Kopf kratzt, sollten Sie vor der Behandlung prüfen, ob sie unter Kopfläusen leidet. Tragen Sie dazu unbedingt Einmalhandschuhe. Das Haar wird zunächst gescheitelt und die Kopfhaut Partie für Partie – eventuell mithilfe einer Lupe – abgesucht. Kontrollieren Sie auch die Stellen an der Schläfe, an den Ohren und im Nacken.
Falls Sie Kopfläuse entdecken oder deren Nissen (weißlich glänzende Eihüllen), brechen Sie die Behandlung umgehend ab. Kämme und Haarbrüsten werden im Anschluss gereinigt und desinfiziert, Handtücher bei mindestens 60 Grad Celsius gewaschen und anschließend im Trockner getrocknet.
Es gibt mehrere Rechtsgrundlagen, an die sich Friseur:innen bezüglich der Hygiene halten müssen. Dazu zählen:
Darüber hinaus existieren Vorschriften, die im Zusammenhang mit der Arbeitssicherheit stehen, beispielweise:
All diese Hygieneregeln für Friseur:innen in Form von Vorschriften, Gesetzen und Normen müssen bei der Erstellung eines Hygieneplans beachtet und in ein Konzept integriert werden.
Grundsätzlich können Sie einen Hygieneplan für Friseur:innen selbst erstellen. Da die Zusammenfassung der unterschiedlichen Vorschriften und Richtlinien nicht einfach ist, bietet schülke mit mein hygieneplan fachliche Unterstützung.
Ihre Vorteile von mein hygieneplan:
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Hygiene beim Friseur bedeutet zum Beispiel, dass benutze Instrumente, Arbeitsflächen und Böden regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Außerdem zählt die Personalhygiene dazu, also etwa das gründliche Händewaschen oder das Tragen von Einweghandschuhen.
Jede:r Friseur:in muss einen Hygieneplan erstellen, der sich nach aktuellen Vorschriften, Gesetzen und Normen richtet. Wichtig dabei sind zum Beispiel die Einhaltung des Infektionsschutzgesetztes und der Infektionshygieneverordnung. Außerdem sind zum Schutz der Mitarbeitenden weitere Arbeitsschutzgesetze relevant.
Hauptsächlich kontrollieren Salonbetreiber:innen selbst die Einhaltung des Hygieneplans. Sie sind auch für die Schulung der Mitarbeitenden verantwortlich sowie für die Aktualisierung des Hygieneplans bei gesetzlichen Änderungen. Darüber hinaus überprüft das zuständige Gesundheitsamt zum Beispiel die baulichen Begebenheiten und die Hygienepläne.
Bürsten werden für gewöhnlich gereinigt. Desinfiziert werden Sie nur, falls es zu einer Verletzung der Kundschaft oder des Personals gekommen ist. Damit wird sichergestellt, dass die kontaminierte Bürste wieder frei von potenziellen Erregern ist.
Der Onlinedienst für alle Branchen zur Nutzung vorbereiteter Hygiene- und Desinfektionspläne – auf Basis rechtlicher Grundlagen.
Wo liegt der Unterschied zwischen den Hygienemaßnahmen? Erfahren Sie hier mehr zu den Verfahren, um sie richtig einsetzen zu können.
Vorschriften, Gesetze und Empfehlungen: Was zu einem guten Hygienekonzept von Friseur:innen gehört, erfahren Sie hier.
1 “Hautschutz- und Hygieneplan für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Friseurhandwerk”. BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Bgw-online.de. Zugegriffen 10. November 2024.
² „Händewaschen“. Infektionsschutz.de. Zugegriffen 10. November 2024.
³ “Sichere Seiten für das Friseurhandwerk – Arbeitsplatz”. BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Bgw-online.de. Zugegriffen 10. November 2024.
4 “Hygiene im Friseursalon”. BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Amd-bw.de. Zugegriffen 10. November 2024.