Hygieneplan im Rettungsdienst: Prävention für den Ernstfall

Im Rettungsdienst ist Hygiene nicht nur eine Vorsichtsmaßnahme – sie rettet Leben. Ein durchdachter Hygieneplan schützt Patient:innen vor Infektionen und trägt zur Gesundheit und Dienstfähigkeit der Rettungskräfte bei. In einem Bereich, in dem jede Sekunde zählt, macht konsequente Hygiene den entscheidenden Unterschied.

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Was versteht man unter Hygiene im Rettungsdienst?

Hygiene ist im Rettungsdienst essenziell, um die Sicherheit von Patient:innen und Einsatzkräften zu gewährleisten. Ein individueller Hygieneplan sorgt für gezielte und effektive Maßnahmen. Hierzu zählen unter anderem das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA), die regelmäßige Desinfektion von Ausstattung und Fahrzeugen sowie geschultes Personal. So lassen sich Infektionen vorbeugen und die Gesundheit aller im Rettungsdienst schützen.

Warum ist Hygiene im Rettungsdienst so wichtig?

Im Rettungsdienst ist die Arbeitsumgebung von Natur aus mit vielen Herausforderungen verbunden. Der enge Kontakt mit erkrankten Personen in Notfällen und der Einsatz medizinischer Geräte und Ausrüstung bergen besondere Risiken:

Kontakt mit infektiösen Patient:innen

Rettungskräfte kommen oft mit Menschen in Berührung, die an Infektionen wie , Grippe, Covid19, MRSA und andere übertragbare Keime leiden. Auch viele weitere Viren und Bakterien zählen dazu. Die intensive Nähe während der Notfallversorgung birgt eine hohe Ansteckungsgefahr. Daher sind umfassende Hygienemaßnahmen notwendig, welche die Sicherheit von Patient:innen und Personal gewährleisten.1

Verhinderung von Krankenhausinfektionen

Krankenhausinfektionen, auch nosokomiale Infektionen genannt, erwerben Betroffene während ihres Aufenthalts im Krankenhaus oder einer anderen medizinischen Einrichtung. Hierzu zählt auch der Rettungswagen. Die richtige Reinigung und Desinfektion von Medizinprodukten wie Beatmungsgeräten und Oberflächen ist hierbei besonders wichtig. Sie stellen sonst eine Quelle für die Übertragung von Krankheitserregern dar.

Schutz des gesamten Gesundheitssystems

Wenn Personal aufgrund mangelnder Hygiene erkrankt, kann dies die Funktionsfähigkeit der Notfallversorgung stark beeinträchtigen. Mit einem Hygieneplan bleiben alle Fachkräfte im Rettungsdienst und die zu transportierenden Patienten:innen vor Infektionen geschützt und können weiterhin sicher arbeiten.

Welche Hygienevorschriften gelten für den Rettungsdienst?

Der Rettungsdienst unterliegt hohen Hygienestandards. Wichtige Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sind unter anderem:

  • RKI -Richtlinien (Robert Koch-Institut): Diese Richtlinien umfassen detaillierte Empfehlungen zur Hygiene in der Gesundheitsversorgung und somit auch für den Rettungsdienst. Sie definieren die Umsetzung von Hygiene bei der Patientenversorgung, im Umgang mit medizinischen Geräten und bei der Reinigung von Rettungsfahrzeugen. 2
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG): Das Gesetz verpflichtet alle Gesundheitsdienstleister, aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um die Verbreitung von Infektionen zu verhindern. 3
  • Biostoffverordnung (BioStoffV) und Technische Regel Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250): Beide Regelwerke sorgen für den Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. 4 5
  • Hygieneverordnungen der Länder: Jedes Bundesland regelt die Hygiene im Rettungsdienst durch eigene Gesetze. 6
  • Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) und Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV): Sie regeln gemeinsam die Anforderungen an Medizinprodukte wie Beatmungsgeräte, Infusionssysteme oder Sauerstoffgeräte, einschließlich ihrer Bereitstellung, Instandhaltung und des sicheren Betriebs. 7 8
  • DGUV Informationen 207-206 und 105-003: Sie beinhalten Vorgaben für den sicheren Umgang mit Desinfektionsmitteln und die Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) im Rettungsdienst. 9 10
  • Empfehlungen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW): Die Empfehlungen behandeln Themen wie Hautschutz der Hände im Gesundheitsdienst. 11

Was müssen Rettungskräfte sonst noch beachten?

Neben den spezifischen Hygienevorschriften muss das Personal des Rettungsdienstes weitere Punkte beachten, um die erforderliche Sicherheit im Einsatz zu gewährleisten:

Persönliche Hygiene

Mitarbeitende im Rettungsdienst müssen lange Haare zusammenbinden. Dadurch verhindern sie den Kontakt mit Patient:innen oder Ausstattung. Ein Bart ist gepflegt und kurz zu halten. Saubere Kleidung und regelmäßige Körperpflege sind ebenfalls wichtig. Fingernägel müssen sauber, kurz und rund geschnitten sein. Es ist notwendig, auf Nagellack, Gel oder künstliche Nägel zu verzichten, um das Risiko einer Keimübertragung zu minimieren.

Arbeitskleidung

Im Rettungsdienst kann die Arbeitskleidung mit Krankheitserregern kontaminiert sein. Daher reinigen Fachkräfte sie mit einem speziellen Waschverfahren und desinfizierenden Waschmitteln. Das Waschen zu Hause ist verboten, da private Waschmaschinen und Waschmittel die Desinfektionsstandards nicht erfüllen. Krankheitserreger könnten sich im Haushalt verbreiten und andere Personen gefährden. 12

Regelmäßige Schulungen

Der Hygieneplan sieht regelmäßige Schulungen für das Personal des Rettungsdienstes vor. Dadurch bleibt das Team stets über die neuesten Hygienestandards informiert. Der Schulungsplan umfasst unter anderem theoretische sowie praktische Unterweisungen zur richtigen Anwendung von Schutzkleidung, Händehygiene und Desinfektionsmitteln.

Impfungen

Regelmäßige Impfungen sind für Rettungskräfte besonders wichtig – sowohl um sich selbst als auch Patient:innen zu schützen. Zu den empfohlenen Immunisierungen des Robert Koch-Instituts (RKI) für den Rettungsdienst gehören z.B.: 13 14 15 16

  • Keuchhusten (Pertussis)
  • Masern, Mumps und Röteln
  • Grippe (Influenza)
  • Windpocken (Varizellen)
  • COVID-19
  • Hepatitis A und B
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Hygieneplan für den Rettungsdienst: 5 wichtige Punkte

Ein Hygieneplan für den Rettungsdienst sollte individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse und Gegebenheiten des Rettungsdienstes abgestimmt sein. Zu den grundlegenden Punkten zählen:

  1. Zielsetzung und Verantwortlichkeit: Der Plan definiert klare Ziele wie die Vermeidung von Infektionen und legt Verantwortlichkeiten für deren Umsetzung fest.
  2. detaillierte Hygienemaßnahmen: Das Konzept zeigt auf, welche Maßnahmen zur Hygiene im Rettungsdienst erforderlich sind. Es umfasst die Händehygiene, die Reinigung und Desinfektion von Geräten und Fahrzeugen sowie die Abfallentsorgung.
  3. Kontrollen und Dokumentation: Um die Umsetzung des Hygieneplans sicherzustellen, sind regelmäßige Kontrollen und eine sorgfältige Dokumentation aller Hygienemaßnahmen im Rettungsdienst notwendig.
  4. Notfallmanagement: Für den Fall von Infektionsausbrüchen ist eine konkrete Vorgehensweise definiert, wie die sofortige Isolation des betroffenen Personals und zusätzliche Desinfektionsmaßnahmen.
  5. Schulungsplan: Ein wichtiger Bestandteil des Hygieneplans im Rettungsdienst sind Personalschulungen. So können alle Rettungskräfte die Hygienestandards sicher anwenden und einhalten.

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FAQs zur Hygiene im Rettungsdienst

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  1. [1]
    Infektionsgefährdung. Sicherer-rettungsdienst.de. Zugegriffen 12. November 2024.
  2. [2]
  3. [3]
    IfSG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. Gesetze-im-internet.de. Zugegriffen 12. November 2024.
  4. [4]
    BioStoffV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. Gesetze-im-internet.de. Zugegriffen 12. November 2024.
  5. [5]
  6. [6]
    Informationen. Dgahd.de. Zugegriffen 12. November 2024.
  7. [7]
  8. [8]
    MPBetreibV - Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten“. Gesetze-im-internet.de. Zugegriffen 12. November 2024.
  9. [9]
  10. [10]
    Dguv.de, https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1361. Zugegriffen 12. November 2024. Bgw-online.de
  11. [11]
  12. [12]
    Umgang mit benutzter Wäsche. Sicherer-rettungsdienst.de. Zugegriffen 12. November 2024.
  13. [13]
    Ist, 23a Infektionsschutzgesetz“. “Impfungen von Personal in medizinischen Einrichtungen in Deutschland: Empfehlung zur Umsetzung der gesetzlichen Regelung in § 23a Infektionsschutzgesetz: Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut.” Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz, vol. 64, no. 5, 2021, pp. 636–642, doi:10.1007/s00103-021-03313-0.
  14. [14]
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  16. [16]
    RKI - Impfungen A - Z - Schutzimpfung gegen Hepatitis B: Häufig gestellte Fragen und Antworten.” Rki.de, https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/HepatitisB/FAQ-Liste_HepB_Impfen.html. Zugegriffen 12. November 2024.