Hygiene in der Pflege: Hygieneplan rechtssicher und schnell erstellen
Hygiene schützt Pflegebedürftige und Personal in allen Bereichen der Pflege. Ein Hygieneplan definiert verbindliche Standards für sichere Arbeitsabläufe. mein hygieneplan unterstützt Einrichtungen und ambulante Dienste bei der Erstellung – kostenlos und rechtssicher.
Hygiene in der Pflege: Grundlagen und Bedeutung

Hygiene in der Pflege: Grundlagen und Bedeutung
Hygiene spielt in allen Versorgungsformen der Pflege eine zentrale Rolle. Der enge Kontakt im Betreuungsalltag begünstigt die Übertragung von Krankheitserregern. In der Altenpflege erhöhen zusätzlich Faktoren wie hohes Lebensalter, chronische Erkrankungen, eingeschränkte Mobilität und eine geschwächte Immunabwehr das Infektionsrisiko.
Zentrale Ziele der Hygiene in der Pflege
Hygiene schützt Pflegebedürftige sowie Personal und unterstützt sichere Abläufe im Arbeitsalltag. Konsequente Hygienemaßnahmen reduzieren Infektionsrisiken und tragen dazu bei, eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten.
Unterschiedliche Anforderungen an Hygienekonzepte
Räumliche Gegebenheiten, organisatorische Abläufe und einrichtungs- und bewohnerbezogene Rahmenbedingungen prägen die Hygiene im Pflegealltag. Entsprechend unterscheiden sich die Hygienekonzepte in der Pflege je nach Versorgungsform:

Ambulante Pflege
Versorgung:
Pflegebedürftige leben im eigenen Zuhause und erhalten Unterstützung durch ambulante Pflegedienste.
Ziel:
Selbstständiges Leben in der gewohnten Umgebung erhalten.

Teilstationäre Pflege
Versorgung:
Betreuung in Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen bei weiterhin eigenem Wohnsitz.
Ziel:
Entlastung von Angehörigen und Ergänzung der häuslichen Pflege.

Stationäre Pflege
Versorgung:
Dauerhafte Betreuung in Alten- und Pflegeheimen.
Ziel:
Umfassende pflegerische Versorgung bei hohem Unterstützungsbedarf.
Gesetzliche Vorgaben für die Hygiene in der Pflege
Zu den wichtigsten Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien zur Hygiene in der Pflege zählen:
Infektionsschutzgesetz (IfSG)1
Hygieneverordnungen der Bundesländer2
Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am Robert Koch-Institut3
- Vorgaben der Pflegeaufsicht und Gesundheitsämter4
Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) – Regelungen zu Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten5
Vorschriften zum Umgang und zur Aufbereitung von Medizinprodukten6
Pflegeeinrichtungen unterliegen außerdem regelmäßigen Qualitätsprüfungen. Sachverständige überprüfen dabei auch, ob die Versorgung der Pflegebedürftigen den aktuellen Empfehlungen zur Infektionsprävention entspricht.1,3,5
Umsetzung der Hygienevorgaben im Pflegealltag

Gesetze und Verordnungen formulieren die Anforderungen an die Hygiene in der Pflege meist nur allgemein. Konkrete Arbeitsanweisungen lassen sich daraus nur begrenzt ableiten. Ein Hygieneplan überträgt die Vorgaben in klare Abläufe für Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste.
Hygienebeauftragte:r in der Pflege: Aufgaben und Qualifikation

Ein funktionierendes Hygienemanagement benötigt qualifiziertes Fachpersonal. Hygienebeauftragte begleiten die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und unterstützen Einrichtungen bei der strukturierten Organisation des Hygienemanagements.
Umfang und Schwerpunkt der Aufgaben hängen unter anderem von Einrichtungsgröße, Anzahl der betreuten Personen, Pflegeintensität sowie möglichen Infektionsrisiken ab.
Aufgaben von Hygienebeauftragten in der Pflege
Die S1-Leitlinie „Hygienebeauftragte in Pflegeeinrichtungen und anderen betreuten und gemeinschaftlichen Wohnformen“ (AWMF-Register-Nr. 075-003) beschreibt typische Aufgaben von Hygienebeauftragten.7 Ziel ist es, die Infektionsprävention zu stärken und Hygienestandards im Arbeitsalltag konsequent umzusetzen.
Zu den zentralen Aufgaben der beauftragten Fachkraft für Hygiene in der Pflege gehören:
Erstellung und Aktualisierung von Hygieneplänen, Desinfektionsplänen sowie dem Hautschutzplan
Überprüfung der Infektionsprävention und Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionspläne
Überwachung hygienerelevanter Arbeitsabläufe, etwa bei Körperpflege, medizinischer Versorgung oder Desinfektionsmaßnahmen
Durchführung von Hygieneschulungen für die Pflegekräfte
Beobachtung und frühzeitige Erkennung von Infektionsgeschehen
Berücksichtigung empfohlener Schutzimpfungen für das Personal
Qualifikation und Weiterbildung
Pflegekräfte erwerben die Qualifikation „Hygienebeauftragte:r in der Pflege“ im Rahmen einer Weiter- oder Fortbildung. Sie vermittelt Kenntnisse zu Hygienemanagement, Infektionsprävention und Arbeitsabläufen in der Pflege. Mit diesem Wissen unterstützen Hygienebeauftragte die Einrichtung dabei, Hygiene systematisch umzusetzen und das Team im Alltag anzuleiten.
Was muss ein Hygieneplan für die Pflege beinhalten?
Ein Hygieneplan strukturiert die wichtigsten Abläufe der Hygiene in der Pflege. Er schafft klare Regeln für Pflegeeinrichtungen sowie ambulante Pflegedienste und sichert die Behandlungsqualität. Gleichzeitig erleichtert er Kontrollen durch Gesundheitsamt und Pflegeaufsicht. Der Plan beschreibt Zuständigkeiten, organisatorische Abläufe sowie Dokumentations- und Schulungspflichten und benennt die zentralen Hygienebereiche der Einrichtung.
Hygiene schützt Pflegebedürftige und Pflegepersonal vor Krankheitserregern. Klare Standards gelten für Arbeitskleidung, Schmuck, Haare und Fingernägel. Händedesinfektion erfolgt vor und nach Bewohnerkontakt, vor aseptischen Tätigkeiten sowie nach Kontakt mit Blut, Sekreten oder kontaminierten Flächen. Konsequenter Hautschutz stabilisiert die Hautbarriere und reduziert die Keimbelastung.
Regelmäßige Reinigung und Desinfektion reduziert die Verbreitung von Krankheitserregern. Der Desinfektionsplan legt fest, welche Flächen und Materialien eine Desinfektion erfordern, welche Mittel eingesetzt werden und in welchen Abständen die Maßnahmen erfolgen.
Der Hygiene- und Desinfektionsplan beschreibt die sachgerechte Reinigung, Desinfektion und Lagerung medizinischer Hilfsmittel. Dazu zählen Blutdruckmanschetten, Thermometer, Pflegehilfsmittel zur Wundversorgung, Inhalationsgeräte sowie wiederverwendbare Pflegeinstrumente.
Pflegepersonal arbeitet regelmäßig mit Körperflüssigkeiten, gebrauchten Verbänden und kontaminierten Materialien. Klar geregelte Abläufe sichern den Umgang. Bei Kontaminationen greifen festgelegte Hygieneregeln: Schutzausrüstung tragen, Flächen desinfizieren, Materialien sicher entsorgen. Bei multiresistenten Erregern gelten zusätzliche Schutzmaßnahmen.
Der Hygiene- und Desinfektionsplan legt fest, wie Abfälle sicher gesammelt, transportiert und entsorgt werden. Auch kontaminierte Pflege- und Verbrauchsartikel folgen klaren Vorgaben. Bettwäsche, Handtücher und Schutzkleidung werden getrennt gesammelt, hygienisch aufbereitet und sachgerecht gelagert.
Einfach und kostenlos zum individuellen Hygiene- und Desinfektionsplan
Viele Pflegeheime und ambulante Dienste greifen zunächst auf Muster oder Word-Vorlagen für ihren Hygiene- und Desinfektionsplan zurück. Sie bieten Orientierung, berücksichtigen jedoch selten die individuellen Arbeitsabläufe einer Einrichtung. Ein strukturierter, angepasster Hygiene- und Desinfektionsplan reduziert Risiken und erleichtert die Dokumentation im Pflegealltag.
Da es nicht so einfach ist, einen Überblick über aktuelle Vorschriften und Auflagen zu bekommen, bietet schülke mit mein hygieneplan eine Vorlage an – und das sogar kostenlos.
mein hygieneplan: Rechtssicher und passgenau für die Pflege
Mit unserer kostenlosen Vorlage erstellen Sie Ihren Hygiene- und Desinfektionsplan Schritt für Schritt. Das System führt Sie durch alle relevanten Hygienebereiche und passt sich automatisch an Ihre Einrichtung an – ob ambulanter Pflegedienst, Pflegeheim oder teilstationäre Pflege.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Rechtssicher – alle aktuellen Vorschriften enthalten
Individuell – lässt sich auf Ihre Einrichtung anpassen
Zeitersparend – individueller Plan mit wenig Aufwand erstellt
Kostenlos – keine versteckten Gebühren
Aktuell – Benachrichtigung durch schülke, z. B. bei Gesetzesänderungen
Sofort einsatzbereit – Download als PDF zum Ausdrucken
So funktioniert‘s
1. Anmeldung – kostenfrei und unverbindlich
2. Angaben zur Einrichtung – ambulant, stationär oder teilstationär
3. Download und Einsatz – PDF ausdrucken und im Betrieb aushängen
Bonus: Sie erhalten automatische Erinnerungen per E-Mail bei gesetzlichen Änderungen.
Häufig gestellte Fragen zur Hygiene in der Pflege
Die Definition von Hygiene in der Pflege umfasst alle Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen im Versorgungsalltag. Dazu gehören Händehygiene, Desinfektion, Schutzausrüstung sowie klare organisatorische Abläufe zur Einhaltung hygienischer Standards.
Pflegebedürftige haben häufig ein erhöhtes Infektionsrisiko. Definierte Hygienevorgaben schützen betreute Personen sowie Pflegepersonal und sichern eine qualitativ hochwertige Versorgung in Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten.
Für Hygiene in der Pflege sind mehrere Bereiche zentral: die hygienische Händedesinfektion, persönliche Schutzmaßnahmen, die Reinigung und Desinfektion von Flächen, der sachgerechte Umgang mit Medizinprodukten sowie die sichere Entsorgung von Abfällen und kontaminierten Materialien.
Pflegekräfte desinfizieren die Hände vor und nach direktem Personenkontakt, vor aseptischen Tätigkeiten sowie nach Umgang mit potenziell infektiösem Material. Handschuhe tragen sie bei Kontakt mit Blut, Sekreten, Exkreten oder anderen infektiösen Materialien.
Hygienebeauftragte überwachen die Einhaltung der Hygiene, unterstützen die Erstellung von Hygiene- und Desinfektionsplänen sowie dem Hautschutzplan und schulen das Personal. In der Regel verfügen sie über eine pflegerische Ausbildung und eine zusätzliche Weiterbildung im Hygienemanagement.
Kostenlose Word-Vorlagen bieten eine erste Orientierung, müssen aber manuell angepasst werden – oft fehlen wichtige Inhalte oder aktuelle Vorgaben. mein hygieneplan führt Sie Schritt für Schritt durch alle relevanten Hygienebereiche, berücksichtigt automatisch aktuelle Vorschriften und erstellt einen individuellen, rechtssicheren Plan für Ihre Einrichtung.

Jetzt kostenlos starten – in 3 Schritten zum fertigen Plan
So einfach geht's:
- Kostenlos registrieren – einmalig, unkompliziert, ohne versteckte Kosten.
- Branche & Vorlage wählen – verpflichtend an Ihre Einrichtung und Bedürfnisse anzupassen.
- PDF erstellen & fertig – zum Ausdrucken, Aufhängen und Versenden.
- [1]Gesetze-im-internet.de, www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html
- [2]Hyg-blog.de, www.hyg-blog.de/hygieneverordnungen-der-laender
- [3]„Infektionsprävention in Heimen: Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI)“. Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz, Bd. 48, Nr. 9, 2005, S. 1061–108
- [4]Bundestag.de, www.bundestag.de/resource/blob/710524/8bcc7d4f9ee74a7baeaf83f31c48d622/WD-9-049-20-pdf-data.pdf
- [5]„SGB XI Soziale Pflegeversicherung - SGB XI Sozialgesetzbuch“. Sozialgesetzbuch-sgb.de, www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/1.html
- [6]„Aufbereitung von Medizinprodukten (2012/2024)“. Rki.de, www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Krankenhaushygiene/KRINKO/Empfehlungen-der-KRINKO/Basishygiene/Tabelle_Medpro.html?nn=16779616
- [7]Awmf.org, register.awmf.org/assets/guidelines/075 003l_S1_Hygienebeauftragte_Pflegeeinrichtungen_andere-betreuute-Wohnformen_2017-10.pdf