Hygiene in der Pflege: Hygieneplan rechtssicher und schnell erstellen

Hygiene schützt Pflegebedürftige und Personal in allen Bereichen der Pflege. Ein Hygieneplan definiert verbindliche Standards für sichere Arbeitsabläufe. mein hygieneplan unterstützt Einrichtungen und ambulante Dienste bei der Erstellung – kostenlos und rechtssicher.

Hygiene in der Pflege: Grundlagen und Bedeutung

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Hygiene in der Pflege: Grundlagen und Bedeutung

Hygiene spielt in allen Versorgungsformen der Pflege eine zentrale Rolle. Der enge Kontakt im Betreuungsalltag begünstigt die Übertragung von Krankheitserregern. In der Altenpflege erhöhen zusätzlich Faktoren wie hohes Lebensalter, chronische Erkrankungen, eingeschränkte Mobilität und eine geschwächte Immunabwehr das Infektionsrisiko.

Zentrale Ziele der Hygiene in der Pflege

Hygiene schützt Pflegebedürftige sowie Personal und unterstützt sichere Abläufe im Arbeitsalltag. Konsequente Hygienemaßnahmen reduzieren Infektionsrisiken und tragen dazu bei, eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten.

Unterschiedliche Anforderungen an Hygienekonzepte

Räumliche Gegebenheiten, organisatorische Abläufe und einrichtungs- und bewohnerbezogene Rahmenbedingungen prägen die Hygiene im Pflegealltag. Entsprechend unterscheiden sich die Hygienekonzepte in der Pflege je nach Versorgungsform:

  • Ambulante Pflege_Icon

    Ambulante Pflege

    Versorgung:

    Pflegebedürftige leben im eigenen Zuhause und erhalten Unterstützung durch ambulante Pflegedienste.

    Ziel:

    Selbstständiges Leben in der gewohnten Umgebung erhalten.

  • Teilstationäre Pflege_Icon

    Teilstationäre Pflege

    Versorgung:

    Betreuung in Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen bei weiterhin eigenem Wohnsitz. 

    Ziel:

    Entlastung von Angehörigen und Ergänzung der häuslichen Pflege.

  • Häusliche Pflege

    Stationäre Pflege

    Versorgung:

    Dauerhafte Betreuung in Alten- und Pflegeheimen.

    Ziel:

    Umfassende pflegerische Versorgung bei hohem Unterstützungsbedarf.

Gesetzliche Vorgaben für die Hygiene in der Pflege

Zu den wichtigsten Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien zur Hygiene in der Pflege zählen:

  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)1

  • Hygieneverordnungen der Bundesländer2

  • Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am Robert Koch-Institut3

  •  Vorgaben der Pflegeaufsicht und Gesundheitsämter4
  • Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) – Regelungen zu Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten5

  • Vorschriften zum Umgang und zur Aufbereitung von Medizinprodukten6

Pflegeeinrichtungen unterliegen außerdem regelmäßigen Qualitätsprüfungen. Sachverständige überprüfen dabei auch, ob die Versorgung der Pflegebedürftigen den aktuellen Empfehlungen zur Infektionsprävention entspricht.1,3,5

Umsetzung der Hygienevorgaben im Pflegealltag

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Gesetze und Verordnungen formulieren die Anforderungen an die Hygiene in der Pflege meist nur allgemein. Konkrete Arbeitsanweisungen lassen sich daraus nur begrenzt ableiten. Ein Hygieneplan überträgt die Vorgaben in klare Abläufe für Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste.

Hygienebeauftragte:r in der Pflege: Aufgaben und Qualifikation

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Ein funktionierendes Hygienemanagement benötigt qualifiziertes Fachpersonal. Hygienebeauftragte begleiten die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und unterstützen Einrichtungen bei der strukturierten Organisation des Hygienemanagements.

Umfang und Schwerpunkt der Aufgaben hängen unter anderem von Einrichtungsgröße, Anzahl der betreuten Personen, Pflegeintensität sowie möglichen Infektionsrisiken ab.

 

Aufgaben von Hygienebeauftragten in der Pflege

Die S1-Leitlinie „Hygienebeauftragte in Pflegeeinrichtungen und anderen betreuten und gemeinschaftlichen Wohnformen“ (AWMF-Register-Nr. 075-003) beschreibt typische Aufgaben von Hygienebeauftragten.7 Ziel ist es, die Infektionsprävention zu stärken und Hygienestandards im Arbeitsalltag konsequent umzusetzen.

Zu den zentralen Aufgaben der beauftragten Fachkraft für Hygiene in der Pflege gehören:

  • Erstellung und Aktualisierung von Hygieneplänen, Desinfektionsplänen sowie dem Hautschutzplan

  • Überprüfung der Infektionsprävention und Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionspläne

  • Überwachung hygienerelevanter Arbeitsabläufe, etwa bei Körperpflege, medizinischer Versorgung oder Desinfektionsmaßnahmen

  • Durchführung von Hygieneschulungen für die Pflegekräfte

  • Beobachtung und frühzeitige Erkennung von Infektionsgeschehen

  • Berücksichtigung empfohlener Schutzimpfungen für das Personal

 

Qualifikation und Weiterbildung

Pflegekräfte erwerben die Qualifikation „Hygienebeauftragte:r in der Pflege“ im Rahmen einer Weiter- oder Fortbildung. Sie vermittelt Kenntnisse zu Hygienemanagement, Infektionsprävention und Arbeitsabläufen in der Pflege. Mit diesem Wissen unterstützen Hygienebeauftragte die Einrichtung dabei, Hygiene systematisch umzusetzen und das Team im Alltag anzuleiten.

Was muss ein Hygieneplan für die Pflege beinhalten?

Ein Hygieneplan strukturiert die wichtigsten Abläufe der Hygiene in der Pflege. Er schafft klare Regeln für Pflegeeinrichtungen sowie ambulante Pflegedienste und sichert die Behandlungsqualität. Gleichzeitig erleichtert er Kontrollen durch Gesundheitsamt und Pflegeaufsicht. Der Plan beschreibt Zuständigkeiten, organisatorische Abläufe sowie Dokumentations- und Schulungspflichten und benennt die zentralen Hygienebereiche der Einrichtung.

Einfach und kostenlos zum individuellen Hygiene- und Desinfektionsplan

Viele Pflegeheime und ambulante Dienste greifen zunächst auf Muster oder Word-Vorlagen für ihren Hygiene- und Desinfektionsplan zurück. Sie bieten Orientierung, berücksichtigen jedoch selten die individuellen Arbeitsabläufe einer Einrichtung. Ein strukturierter, angepasster Hygiene- und Desinfektionsplan reduziert Risiken und erleichtert die Dokumentation im Pflegealltag.

Da es nicht so einfach ist, einen Überblick über aktuelle Vorschriften und Auflagen zu bekommen, bietet schülke mit mein hygieneplan eine Vorlage an – und das sogar kostenlos.

mein hygieneplan: Rechtssicher und passgenau für die Pflege

Mit unserer kostenlosen Vorlage erstellen Sie Ihren Hygiene- und Desinfektionsplan Schritt für Schritt. Das System führt Sie durch alle relevanten Hygienebereiche und passt sich automatisch an Ihre Einrichtung an – ob ambulanter Pflegedienst, Pflegeheim oder teilstationäre Pflege.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Rechtssicher – alle aktuellen Vorschriften enthalten

  • Individuell – lässt sich auf Ihre Einrichtung anpassen

  • Zeitersparend – individueller Plan mit wenig Aufwand erstellt

  • Kostenlos – keine versteckten Gebühren

  • Aktuell – Benachrichtigung durch schülke, z. B. bei Gesetzesänderungen

  • Sofort einsatzbereit – Download als PDF zum Ausdrucken

So funktioniert‘s

1.       Anmeldung – kostenfrei und unverbindlich

2.       Angaben zur Einrichtung – ambulant, stationär oder teilstationär

3.       Download und Einsatz – PDF ausdrucken und im Betrieb aushängen

 

Bonus: Sie erhalten automatische Erinnerungen per E-Mail bei gesetzlichen Änderungen.

Häufig gestellte Fragen zur Hygiene in der Pflege

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Jetzt kostenlos starten – in 3 Schritten zum fertigen Plan

So einfach geht's:

  1. Kostenlos registrieren – einmalig, unkompliziert, ohne versteckte Kosten.
  2. Branche & Vorlage wählen – verpflichtend an Ihre Einrichtung und Bedürfnisse anzupassen.
  3. PDF erstellen & fertig – zum Ausdrucken, Aufhängen und Versenden.
Jetzt kostenlos anmelden
  1. [1]
    Gesetze-im-internet.de, www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html
  2. [2]
    Hyg-blog.de, www.hyg-blog.de/hygieneverordnungen-der-laender
  3. [3]
    „Infektionsprävention in Heimen: Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI)“. Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz, Bd. 48, Nr. 9, 2005, S. 1061–108
  4. [4]
    Bundestag.de, www.bundestag.de/resource/blob/710524/8bcc7d4f9ee74a7baeaf83f31c48d622/WD-9-049-20-pdf-data.pdf
  5. [5]
    „SGB XI Soziale Pflegeversicherung - SGB XI Sozialgesetzbuch“. Sozialgesetzbuch-sgb.de, www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/1.html
  6. [6]
    „Aufbereitung von Medizin­produkten (2012/2024)“. Rki.de, www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Krankenhaushygiene/KRINKO/Empfehlungen-der-KRINKO/Basishygiene/Tabelle_Medpro.html?nn=16779616
  7. [7]
    Awmf.org, register.awmf.org/assets/guidelines/075 003l_S1_Hygienebeauftragte_Pflegeeinrichtungen_andere-betreuute-Wohnformen_2017-10.pdf