Hygieneplan für die Arztpraxis: Rechtssicher und schnell erstellen

Hygiene bildet eine zentrale Grundlage für sichere medizinische Versorgung – ob in der Hausarztpraxis, der fachärztlichen Praxis, der Zahnarztpraxis oder im medizinischen Versorgungszentrum. Ein Hygieneplan definiert verbindliche Standards für Reinigung, Desinfektion und klare Abläufe in der Arztpraxis.

Warum ist Hygiene in der Arztpraxis so wichtig?

Arztpraxen sind die erste Anlaufstelle für Menschen mit Gesundheitsbeschwerden. In den Praxisräumen treffen täglich viele Patient:innen zusammen, die bereits gesundheitlich vorbelastet sind – sei es durch eine akute Infektion, chronische Erkrankungen oder ein geschwächtes Immunsystem.

Hygiene in der Arztpraxis schützt sowohl Patient:innen als auch das Praxisteam vor Infektionen. Klare Hygieneregeln und ein strukturierter Hygiene- und Desinfektionsplan minimieren Übertragungsrisiken, sichern die Qualität der medizinischen Versorgung und schaffen Vertrauen bei den Patient:innen.

Zentrale Ziele der Hygiene in der Arztpraxis:

  • Arzt und Patient

    Schutz der Patient:innen und des Personals

    Konsequente Hygienemaßnahmen schützen Patient:innen vor Infektionen im Praxisbetrieb und reduzieren gleichzeitig das Infektionsrisiko für das Praxisteam durch sichere Arbeitsabläufe.

  • Qualitätssicherung

    Qualitätssicherung

    Klare Hygienestandards gewährleisten eine hygienisch einwandfreie medizinische Versorgung und bilden die Grundlage für Qualität und Patientensicherheit.

  • Rechtssicherheit

    Rechtssicherheit

    Hygiene schafft Rechtssicherheit durch die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und unterstützt bei der Vorbereitung auf Begehungen durch das Gesundheitsamt.

Ein gut durchdachter Hygieneplan ist deshalb nicht nur gesetzliche Pflicht – er ist eine zentrale Grundlage für sichere und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung.

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Strukturieren Sie Hygienemaßnahmen klar und setzen Sie hohe Hygienestandards im täglichen Ablauf zuverlässig um.

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Hygiene in der Arztpraxis: Gesetzliche Vorgaben

Hygieneregeln in medizinischen Einrichtungen beruhen auf verschiedenen gesetzlichen Vorgaben und fachlichen Empfehlungen. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt unter anderem von der Fachrichtung und den angebotenen Leistungen ab. Praxen mit invasiven Eingriffen benötigen meist umfangreichere Hygienemaßnahmen als Einrichtungen mit überwiegend diagnostischen Untersuchungen.

Gesetzliche Grundlagen und Leitlinien

Für die praktische Umsetzung orientieren sich Praxen an fachlichen Leitlinien und gesetzlichen Vorgaben. Zu den wichtigsten Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien [Linkziel: /de-pub/gesetze-regeln/] zählen:

  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)1

  • Hygieneverordnungen der Bundesländer„Infektionsschutz“.2

  • Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am Robert Koch-Institut3

  • Leitfäden der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Hygiene in der Arztpraxis4

Speziell für Zahnarztpraxen:

  • Hygieneleitfaden des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin5

  • KRINKO-Empfehlung „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene"

Gesetze und Verordnungen formulieren Hygienepflichten häufig allgemein. Detaillierte Checklisten zur Hygiene in der Arztpraxis finden sich in den Gesetzestexten selten. Ein Hygieneplan übersetzt die Anforderungen in konkrete Arbeitsabläufe und unterstützt eine einheitliche Umsetzung im Praxisbetrieb.

Hygieneplan als Teil des Qualitätsmanagements

Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben sieht auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung im Rahmen des Qualitätsmanagements einen Hygieneplan für jede Arztpraxis vor.4 Er regelt wichtige Abläufe zur Infektionsprävention und liefert bei Kontrollen durch das Gesundheitsamt einen zentralen Nachweis. Seit Januar 2022 erhalten Arztpraxen einen Zuschlag für den allgemeinen Hygieneaufwand. Er kann Kosten für Beratung, Schulungen oder Fortbildungen abdecken.6

Der Hygieneplan sieht außerdem eine regelmäßige Überprüfung und bei Bedarf eine Aktualisierung vor. Neue Empfehlungen, gesetzliche Vorgaben oder veränderte Arbeitsabläufe können Anpassungen notwendig machen. Der Plan sollte deshalb immer den aktuellen Stand der Hygienemaßnahmen widerspiegeln.7

 

Hygienekonzept für medizinische Praxen

Das Hygienekonzept bildet den übergeordneten Rahmen für alle Hygienemaßnahmen in der Praxis. Es beschreibt organisatorische Strukturen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Infektionsschutz – und ist fester Bestandteil des Qualitätsmanagements.

Der Hygieneplan und der daraus abgeleitete Desinfektionsplan konkretisieren die Vorgaben im Arbeitsalltag.

HygieneplanDesinfektionsplan

Hygienebeauftragte:r in der Arztpraxis

Der Hygieneplan legt die zentralen Hygieneregeln einer Arztpraxis fest und beschreibt Maßnahmen zur Infektionsprävention.

Er definiert unter anderem:

  • Erforderliche Hygienemaßnahmen im Praxisbetrieb

  • Zeitpunkt und Häufigkeit der Durchführung

  • Eingesetzte Produkte und Verfahren

  • Verantwortliche Personen im Praxisteam

Der Plan schafft klare Verantwortlichkeiten und unterstützt einheitliche Hygienestandards im laufenden Betrieb.

Wichtig: Der Hygieneplan muss für alle Mitarbeitenden jederzeit zugänglich sein. Eine umfassende Einweisung des Personals in die festgelegten Abläufe ist sicherzustellen und zu dokumentieren.

Der Desinfektionsplan beschreibt alle praktischen Schritte der Reinigung und Desinfektion in der Arztpraxis.

Er legt fest:

  • welche Flächen, Geräte oder Instrumente eine Desinfektion erfordern

  • welche Desinfektionsmittel oder Produkte zum Einsatz kommen

  • in welchen Intervallen die Maßnahmen erfolgen

  • welche Einwirkzeiten einzuhalten sind

  • wer diese Tätigkeit ausführt

Dadurch entsteht eine klare Struktur für die tägliche Umsetzung hygienischer Maßnahmen.

Eine hygieneverantwortliche Person unterstützt die Organisation der Hygienemaßnahmen. In Einrichtungen für ambulantes Operieren ist ein Hygieneplan mit klar geregelten Zuständigkeiten vorgeschrieben.8 In anderen Praxen ist die Benennung einer hygieneverantwortlichen Person rechtlich nicht immer verpflichtend, aber fachlich dringend zu empfehlen.

Die Praxisleitung trägt weiterhin die Verantwortung und haftet für die Umsetzung der Hygieneregeln.

Geeignet sind Mitarbeiter:innen mit folgenden Qualifikationen:

  • Abgeschlossene medizinische Ausbildung

  • Kenntnisse der relevanten rechtlichen Grundlagen

  • Grundwissen zu Hygiene, Instrumentenkunde und organisatorischen Abläufen

  • Fähigkeit zur Formulierung von Hygieneregeln und Verfahrensanweisungen

  • Sichere Dokumentation von Hygienemaßnahmen

Regelmäßige interne Schulungen oder Fortbildungen halten das Wissen aktuell.

Wichtige Hygienebereiche im Hygieneplan der Arztpraxis

Im Praxisalltag treffen täglich viele Menschen, Untersuchungen und medizinische Maßnahmen aufeinander. Klare Hygieneregeln sorgen für sichere Abläufe und einheitliche Standards. Der Hygieneplan ordnet die wichtigsten Hygienebereiche und unterstützt eine konsequente Umsetzung der Hygienemaßnahmen.

Die wichtigsten Bereiche der Praxishygiene im Überblick:

Spezifische Hygienemaßnahmen in der zahnärztlichen Behandlung

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Zahnarztpraxen stellen aufgrund ihrer spezifischen Behandlungstätigkeit besondere Anforderungen an Hygiene und Infektionsprävention. Ziel des Hygieneplans ist es, die speziellen Infektionsrisiken in der Zahnarztpraxis durch den engen Kontakt mit Blut, Speichel und Aerosolen für Patient:innen und Personal zu senken.

 

 

Zahnärztlich-spezifische Maßnahmen:

  • Desinfektion der Schleimhäute vor zahnärztlich-chirurgischen Behandlungen

  • Absaugtechnik und Raumbelüftung zur Minimierung der Aerosolbelastung

  • Aufbereitung rotierender Instrumente nach validierten Verfahren

  • Hygiene wasserführender Systeme in zahnärztlichen Behandlungseinheiten

  • Sterilisation komplexer Instrumente mit Hohlräumen und filigranen Strukturen

Erweiterter Personalschutz:

  • Impfschutz gegen Diphtherie, Tetanus, Influenza, Hepatitis B sowie bei Kinderbehandlung gegen Masern, Mumps und Röteln

  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für zahnmedizinisches Fachpersonal

  • Konsequentes Tragen von Mund-Nasen-Schutz und Schutzkleidung bei allen Behandlungen

Der Hygieneplan für Zahnarztpraxen sollte neben den Desinfektionsplänen auch Checklisten, Handlungs- und Betriebsanweisungen sowie Schaubilder enthalten, um eine lückenlose Umsetzung der Hygienemaßnahmen zu gewährleisten.

Die Praxisleitung trägt die Gesamtverantwortung – die Benennung einer oder eines Hygienebeauftragten ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch aufgrund der komplexen Anforderungen dringend empfohlen.

Schritt für Schritt zum individuellen Hygieneplan für Ihre Arztpraxis

Hygienedokumentation, spielt ein strukturierter Hygieneplan eine zentrale Rolle. Im Internet finden sich zahlreiche Muster oder Word-Vorlagen. Sie bieten eine erste Orientierung, passen jedoch selten zu den individuellen Praxisabläufen.

Das kostenlose Online-Tool mein hygieneplan ermöglicht eine schnelle und rechtskonforme Erstellung von Hygiene- und Desinfektionsplänen für Ihre Arztpraxis.

mein hygieneplan: Ihre Vorteile auf einen Blick

schülke verfügt über mehr als 130 Jahre Erfahrung im Bereich Hygiene und Desinfektion. Das kostenlose Online-Tool unterstützt Ihre Arztpraxis dabei, einen rechtssicheren, aktuellen und passwortgeschützten Hygieneplan zu erstellen – praxisnah, übersichtlich und ohne unnötigen Aufwand.

Die wichtigsten Vorteile:

  • einfache Erstellung: Hygieneplan schnell erstellen und vorhandene Vorlagen anpassen

  • rechtssicher: Berücksichtigung geltender Vorschriften und Empfehlungen – hilfreich auch zur Vorbereitung auf Begehungen durch das Gesundheitsamt

  • aktuell: Automatische Benachrichtigung bei gesetzlichen Veränderungen

  • direkt verfügbar: Download als PDF und sofort im Praxisalltag nutzbar

  • praxisorientiert: für medizinische Einrichtungen entwickelt und leicht umzusetzen

  • zeitersparend: individueller Hygieneplan mit wenig Aufwand erstellt

  •  kostenfrei: Erstellung ohne zusätzliche Kosten

So funktioniert’s

  1. Registrierung: Registrieren Sie sich kostenlos. Nach der Anmeldung erhalten Sie Zugriff auf branchenspezifische Vorlagen für Hygiene- und Desinfektionspläne.

  2. Plan auswählen und anpassen: Wählen Sie den passenden Hautschutz-, Hygiene- oder Desinfektionsplan aus und passen Sie ihn bei Bedarf an Ihre Arztpraxis an.

  3. Vorlage speichern und nutzen: Über die Download-Funktion speichern Sie den Plan als PDF. Anschließend lässt sich der Hygiene- oder Desinfektionsplan ausdrucken und im täglichen Betrieb einsetzen.

Bonus: Sie erhalten automatische Erinnerungen per E-Mail bei gesetzlichen Änderungen.

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Häufig gestellte Fragen zum Hygieneplan in der Arztpraxis

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Jetzt kostenlos starten – in 3 Schritten zum fertigen Plan

So einfach geht's:

  1. Kostenlos registrieren – einmalig, unkompliziert, ohne versteckte Kosten.
  2. Branche & Vorlage wählen – verpflichtend an Ihre Einrichtung und Bedürfnisse anzupassen.
  3. PDF erstellen & fertig – zum Ausdrucken, Aufhängen und Versenden.
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  1. [1] [8]
    Gesetze-im-internet.de, www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html
  2. [2]
  3. [3]
    „Empfehlungen der Kommission für Infektions­prävention in medizinischen Ein­richtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe (KRINKO)“. Rki.de, 13. Februar 2024, www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Krankenhaushygiene/KRINKO/Empfehlungen-der-KRINKO/empfehlungen-der-krinko-node.html
  4. [4]
    „Hygiene“. KBV - Hygiene, www.kbv.de/praxis/praxisfuehrung/hygiene
  5. [5]
    Bzaek.de, www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/Berufsausübung/Hygiene/Hygieneleitfaden_des_Deutschen_Arbeitskreises_für_Hygiene_in_der_Zahnmedizin.pdf
  6. [6] [7]
    „Arztpraxen erhalten ab Januar 2022 einen Zuschlag für allgemeinen Hygieneaufwand“. Medizinrecht-aktuell.de, www.medizinrecht-aktuell.de/hygienezuschlag2022/