Hygieneplan für die Arztpraxis: Rechtssicher und schnell erstellen
Hygiene bildet eine zentrale Grundlage für sichere medizinische Versorgung – ob in der Hausarztpraxis, der fachärztlichen Praxis, der Zahnarztpraxis oder im medizinischen Versorgungszentrum. Ein Hygieneplan definiert verbindliche Standards für Reinigung, Desinfektion und klare Abläufe in der Arztpraxis.
Warum ist Hygiene in der Arztpraxis so wichtig?
Arztpraxen sind die erste Anlaufstelle für Menschen mit Gesundheitsbeschwerden. In den Praxisräumen treffen täglich viele Patient:innen zusammen, die bereits gesundheitlich vorbelastet sind – sei es durch eine akute Infektion, chronische Erkrankungen oder ein geschwächtes Immunsystem.
Hygiene in der Arztpraxis schützt sowohl Patient:innen als auch das Praxisteam vor Infektionen. Klare Hygieneregeln und ein strukturierter Hygiene- und Desinfektionsplan minimieren Übertragungsrisiken, sichern die Qualität der medizinischen Versorgung und schaffen Vertrauen bei den Patient:innen.
Zentrale Ziele der Hygiene in der Arztpraxis:

Schutz der Patient:innen und des Personals
Konsequente Hygienemaßnahmen schützen Patient:innen vor Infektionen im Praxisbetrieb und reduzieren gleichzeitig das Infektionsrisiko für das Praxisteam durch sichere Arbeitsabläufe.

Qualitätssicherung
Klare Hygienestandards gewährleisten eine hygienisch einwandfreie medizinische Versorgung und bilden die Grundlage für Qualität und Patientensicherheit.

Rechtssicherheit
Hygiene schafft Rechtssicherheit durch die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und unterstützt bei der Vorbereitung auf Begehungen durch das Gesundheitsamt.
Ein gut durchdachter Hygieneplan ist deshalb nicht nur gesetzliche Pflicht – er ist eine zentrale Grundlage für sichere und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung.
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Hygiene in der Arztpraxis: Gesetzliche Vorgaben
Hygieneregeln in medizinischen Einrichtungen beruhen auf verschiedenen gesetzlichen Vorgaben und fachlichen Empfehlungen. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt unter anderem von der Fachrichtung und den angebotenen Leistungen ab. Praxen mit invasiven Eingriffen benötigen meist umfangreichere Hygienemaßnahmen als Einrichtungen mit überwiegend diagnostischen Untersuchungen.
Gesetzliche Grundlagen und Leitlinien
Für die praktische Umsetzung orientieren sich Praxen an fachlichen Leitlinien und gesetzlichen Vorgaben. Zu den wichtigsten Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien [Linkziel: /de-pub/gesetze-regeln/] zählen:
Infektionsschutzgesetz (IfSG)1
Hygieneverordnungen der Bundesländer„Infektionsschutz“.2
Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am Robert Koch-Institut3
Leitfäden der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Hygiene in der Arztpraxis4
Speziell für Zahnarztpraxen:
Hygieneleitfaden des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin5
KRINKO-Empfehlung „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene"
Gesetze und Verordnungen formulieren Hygienepflichten häufig allgemein. Detaillierte Checklisten zur Hygiene in der Arztpraxis finden sich in den Gesetzestexten selten. Ein Hygieneplan übersetzt die Anforderungen in konkrete Arbeitsabläufe und unterstützt eine einheitliche Umsetzung im Praxisbetrieb.
Hygieneplan als Teil des Qualitätsmanagements
Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben sieht auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung im Rahmen des Qualitätsmanagements einen Hygieneplan für jede Arztpraxis vor.4 Er regelt wichtige Abläufe zur Infektionsprävention und liefert bei Kontrollen durch das Gesundheitsamt einen zentralen Nachweis. Seit Januar 2022 erhalten Arztpraxen einen Zuschlag für den allgemeinen Hygieneaufwand. Er kann Kosten für Beratung, Schulungen oder Fortbildungen abdecken.6
Der Hygieneplan sieht außerdem eine regelmäßige Überprüfung und bei Bedarf eine Aktualisierung vor. Neue Empfehlungen, gesetzliche Vorgaben oder veränderte Arbeitsabläufe können Anpassungen notwendig machen. Der Plan sollte deshalb immer den aktuellen Stand der Hygienemaßnahmen widerspiegeln.7
Hygienekonzept für medizinische Praxen
Das Hygienekonzept bildet den übergeordneten Rahmen für alle Hygienemaßnahmen in der Praxis. Es beschreibt organisatorische Strukturen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Infektionsschutz – und ist fester Bestandteil des Qualitätsmanagements.
Der Hygieneplan und der daraus abgeleitete Desinfektionsplan konkretisieren die Vorgaben im Arbeitsalltag.
| Hygieneplan | Desinfektionsplan | Hygienebeauftragte:r in der Arztpraxis |
|---|---|---|
Der Hygieneplan legt die zentralen Hygieneregeln einer Arztpraxis fest und beschreibt Maßnahmen zur Infektionsprävention. Er definiert unter anderem:
Der Plan schafft klare Verantwortlichkeiten und unterstützt einheitliche Hygienestandards im laufenden Betrieb. Wichtig: Der Hygieneplan muss für alle Mitarbeitenden jederzeit zugänglich sein. Eine umfassende Einweisung des Personals in die festgelegten Abläufe ist sicherzustellen und zu dokumentieren. | Der Desinfektionsplan beschreibt alle praktischen Schritte der Reinigung und Desinfektion in der Arztpraxis. Er legt fest:
Dadurch entsteht eine klare Struktur für die tägliche Umsetzung hygienischer Maßnahmen. | Eine hygieneverantwortliche Person unterstützt die Organisation der Hygienemaßnahmen. In Einrichtungen für ambulantes Operieren ist ein Hygieneplan mit klar geregelten Zuständigkeiten vorgeschrieben.8 In anderen Praxen ist die Benennung einer hygieneverantwortlichen Person rechtlich nicht immer verpflichtend, aber fachlich dringend zu empfehlen. Die Praxisleitung trägt weiterhin die Verantwortung und haftet für die Umsetzung der Hygieneregeln. Geeignet sind Mitarbeiter:innen mit folgenden Qualifikationen:
Regelmäßige interne Schulungen oder Fortbildungen halten das Wissen aktuell. |
Wichtige Hygienebereiche im Hygieneplan der Arztpraxis
Im Praxisalltag treffen täglich viele Menschen, Untersuchungen und medizinische Maßnahmen aufeinander. Klare Hygieneregeln sorgen für sichere Abläufe und einheitliche Standards. Der Hygieneplan ordnet die wichtigsten Hygienebereiche und unterstützt eine konsequente Umsetzung der Hygienemaßnahmen.
Die wichtigsten Bereiche der Praxishygiene im Überblick:
Hygienische Händedesinfektion erfolgt vor und nach Patientenkontakt. Das Personal trägt geeignete Arbeitskleidung sowie persönliche Schutzausrüstung. Impfungen und arbeitsmedizinische Vorsorge sind erforderlich. Schmuck an Händen und Unterarmen sowie lange Fingernägel sind nicht gestattet.
Flächen, Geräte und Instrumente werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert. Geeignete Reinigungs- und Desinfektionsmittel kommen zum Einsatz. Medizinprodukte werden sachgerecht aufbereitet. Berufs- und Schutzkleidung wird hygienisch gewaschen.
Kontaminierte Materialien werden sicher entsorgt. Klare Abläufe regeln die Abfallentsorgung. Bei Kontamination oder Stichverletzungen greifen festgelegte Hygienemaßnahmen und Erste-Hilfe-Protokolle.
Injektionen, Punktionen und Blutentnahmen erfolgen unter hygienischen Bedingungen. Wundversorgung und invasive Maßnahmen folgen klaren Hygienestandards. Schutzausrüstung und Desinfektion sind bei allen Eingriffen erforderlich.
Praxisräume sind baulich und funktionell an hygienische Anforderungen angepasst. Oberflächen und Einrichtung sind desinfizierbar. Sanitäre Anlagen werden regelmäßig gereinigt. Risikobereiche sind klar definiert und entsprechend behandelt.
Arzneimittel werden sachgerecht gelagert. Das Personal erhält Einweisungen in die Anwendung von Medizinprodukten. Funktionsprüfung, Wartung und Dokumentation erfolgen regelmäßig und lückenlos.
Spezifische Hygienemaßnahmen in der zahnärztlichen Behandlung

Zahnarztpraxen stellen aufgrund ihrer spezifischen Behandlungstätigkeit besondere Anforderungen an Hygiene und Infektionsprävention. Ziel des Hygieneplans ist es, die speziellen Infektionsrisiken in der Zahnarztpraxis durch den engen Kontakt mit Blut, Speichel und Aerosolen für Patient:innen und Personal zu senken.
Zahnärztlich-spezifische Maßnahmen:
Desinfektion der Schleimhäute vor zahnärztlich-chirurgischen Behandlungen
Absaugtechnik und Raumbelüftung zur Minimierung der Aerosolbelastung
Aufbereitung rotierender Instrumente nach validierten Verfahren
Hygiene wasserführender Systeme in zahnärztlichen Behandlungseinheiten
Sterilisation komplexer Instrumente mit Hohlräumen und filigranen Strukturen
Erweiterter Personalschutz:
Impfschutz gegen Diphtherie, Tetanus, Influenza, Hepatitis B sowie bei Kinderbehandlung gegen Masern, Mumps und Röteln
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für zahnmedizinisches Fachpersonal
Konsequentes Tragen von Mund-Nasen-Schutz und Schutzkleidung bei allen Behandlungen
Der Hygieneplan für Zahnarztpraxen sollte neben den Desinfektionsplänen auch Checklisten, Handlungs- und Betriebsanweisungen sowie Schaubilder enthalten, um eine lückenlose Umsetzung der Hygienemaßnahmen zu gewährleisten.
Die Praxisleitung trägt die Gesamtverantwortung – die Benennung einer oder eines Hygienebeauftragten ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch aufgrund der komplexen Anforderungen dringend empfohlen.
Schritt für Schritt zum individuellen Hygieneplan für Ihre Arztpraxis
Hygienedokumentation, spielt ein strukturierter Hygieneplan eine zentrale Rolle. Im Internet finden sich zahlreiche Muster oder Word-Vorlagen. Sie bieten eine erste Orientierung, passen jedoch selten zu den individuellen Praxisabläufen.
Das kostenlose Online-Tool mein hygieneplan ermöglicht eine schnelle und rechtskonforme Erstellung von Hygiene- und Desinfektionsplänen für Ihre Arztpraxis.
mein hygieneplan: Ihre Vorteile auf einen Blick
schülke verfügt über mehr als 130 Jahre Erfahrung im Bereich Hygiene und Desinfektion. Das kostenlose Online-Tool unterstützt Ihre Arztpraxis dabei, einen rechtssicheren, aktuellen und passwortgeschützten Hygieneplan zu erstellen – praxisnah, übersichtlich und ohne unnötigen Aufwand.
Die wichtigsten Vorteile:
einfache Erstellung: Hygieneplan schnell erstellen und vorhandene Vorlagen anpassen
rechtssicher: Berücksichtigung geltender Vorschriften und Empfehlungen – hilfreich auch zur Vorbereitung auf Begehungen durch das Gesundheitsamt
aktuell: Automatische Benachrichtigung bei gesetzlichen Veränderungen
direkt verfügbar: Download als PDF und sofort im Praxisalltag nutzbar
praxisorientiert: für medizinische Einrichtungen entwickelt und leicht umzusetzen
zeitersparend: individueller Hygieneplan mit wenig Aufwand erstellt
kostenfrei: Erstellung ohne zusätzliche Kosten
So funktioniert’s
Registrierung: Registrieren Sie sich kostenlos. Nach der Anmeldung erhalten Sie Zugriff auf branchenspezifische Vorlagen für Hygiene- und Desinfektionspläne.
Plan auswählen und anpassen: Wählen Sie den passenden Hautschutz-, Hygiene- oder Desinfektionsplan aus und passen Sie ihn bei Bedarf an Ihre Arztpraxis an.
Vorlage speichern und nutzen: Über die Download-Funktion speichern Sie den Plan als PDF. Anschließend lässt sich der Hygiene- oder Desinfektionsplan ausdrucken und im täglichen Betrieb einsetzen.
Bonus: Sie erhalten automatische Erinnerungen per E-Mail bei gesetzlichen Änderungen.
Häufig gestellte Fragen zum Hygieneplan in der Arztpraxis
Ein Hygieneplan beschreibt Maßnahmen zur Infektionsprävention wie Händehygiene, Reinigung und Desinfektion von Flächen und Instrumenten, Aufbereitung von Medizinprodukten, Abfallentsorgung sowie Verantwortlichkeiten und organisatorische Abläufe im Praxisbetrieb.
Zusätzlich zu den allgemeinen Hygienemaßnahmen muss der Hygieneplan für Zahnarztpraxen spezifische Regelungen zur Schleimhautdesinfektion, zum Umgang mit Blut und Speichel, zur Aufbereitung zahnärztlicher Instrumente sowie zum erweiterten Impfschutz des Personals enthalten.
Der Hygieneplan legt verbindliche Hygienestandards fest und unterstützt das Praxisteam bei der Umsetzung hygienischer Maßnahmen. Gleichzeitig dient er als Dokumentation der Hygienemaßnahmen und als Nachweis bei Kontrollen durch das Gesundheitsamt.
Reinigungskräfte arbeiten nach den im Desinfektions- und Hygieneplan festgelegten Vorgaben zu Reinigungsintervallen, geeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sowie den zu reinigenden Bereichen. Sie erhalten darauf basierende Arbeitsanweisungen und werden in die praxisspezifischen Hygieneanforderungen eingewiesen; die Einweisung sollte dokumentiert werden.
Die Praxisleitung ist für den Hygieneplan verantwortlich. Häufig erfolgt die Erstellung in Zusammenarbeit mit hygieneverantwortlichen Mitarbeitenden oder externen Fachpersonen. Regelmäßige Überprüfungen und Aktualisierungen erfolgen ebenfalls durch sachkundiges Personal.
Die Benennung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber aufgrund der hohen Anforderungen dringend empfohlen. Die Praxisleitung bleibt in jedem Fall verantwortlich und haftet für die Umsetzung der Hygieneregeln.
Der Desinfektionsplan beantwortet die fünf W-Fragen: Was, Wann, Wie, Womit und Wer – und legt damit fest, welche Flächen, Geräte und Instrumente wie oft, mit welchen Mitteln und Verfahren sowie durch wen zu desinfizieren sind.
Einfache Word-Vorlagen und Muster müssen manuell angepasst werden und sind oft lückenhaft oder veraltet. Mit dem kostenlosen Online-Tool mein hygieneplan erstellen Sie einen individuellen, rechtssicheren Hygieneplan für Ihre Praxis – mit aktuellen Vorschriften, vollständig und in kurzer Zeit.

Jetzt kostenlos starten – in 3 Schritten zum fertigen Plan
So einfach geht's:
- Kostenlos registrieren – einmalig, unkompliziert, ohne versteckte Kosten.
- Branche & Vorlage wählen – verpflichtend an Ihre Einrichtung und Bedürfnisse anzupassen.
- PDF erstellen & fertig – zum Ausdrucken, Aufhängen und Versenden.
- [1] [8]Gesetze-im-internet.de, www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html
- [2]Hygiene-medizinprodukte.de, www.hygiene-medizinprodukte.de/rechtsgrundlagen/infektionsschutz. Zugegriffen 8. März 2026
- [3]„Empfehlungen der Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe (KRINKO)“. Rki.de, 13. Februar 2024, www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Krankenhaushygiene/KRINKO/Empfehlungen-der-KRINKO/empfehlungen-der-krinko-node.html
- [4]„Hygiene“. KBV - Hygiene, www.kbv.de/praxis/praxisfuehrung/hygiene
- [5]Bzaek.de, www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/Berufsausübung/Hygiene/Hygieneleitfaden_des_Deutschen_Arbeitskreises_für_Hygiene_in_der_Zahnmedizin.pdf
- [6] [7]„Arztpraxen erhalten ab Januar 2022 einen Zuschlag für allgemeinen Hygieneaufwand“. Medizinrecht-aktuell.de, www.medizinrecht-aktuell.de/hygienezuschlag2022/