Hygieneplan in kurzer Zeit erstellen – für Friseursalons, Kosmetik- und Nagelstudio, Fußpflege & Tattoostudio

Hygiene in Beauty-Betrieben schützt nicht nur Kund:innen, sondern auch Mitarbeitende vor Infektionen. Welche Auflagen gelten? Wie wird ein rechtssicherer Hygiene- und Desinfektionsplan erstellt? Alle wichtigen Informationen finden Sie hier.

Warum ist Hygiene in der Beauty- und Körperpflege so wichtig?

Ein individueller Desinfektions- und Hygieneplan [Linkziel: /wissen/hygieneplan/] ist nötig, um sich und die Kundschaft vor Infektionskrankheiten zu schützen. Als Betreiber:innen tragen Sie die Verantwortung für die Gesundheit Ihrer Kund:innen und Ihres Teams.

Zur gezielten Infektionsprävention sollten Sie die wichtigsten Übertragungswege kennen:

  • Husten

    Tröpfcheninfektion

     

    Beim Niesen und Husten gelangen die Erreger über kleinste Speicheltröpfchen in die Luft.

  • Ansteckung

    Schmierinfektion oder Kontaktinfektion

    Über kontaminierte Gegenstände wie Türklinken und Stuhllehnen oder dem klassischen Händedruck können infektiöse Partikel von Mensch zu Mensch gelangen.

  • Tropfen

    Infektion über Blut

     

    Bei kleinen Verletzungen der Haut während der Behandlung können geringe Mengen Blut austreten und Krankheiten übertragen.

Ein individueller und rechtssicherer Hygieneplan für Friseursalon, Nagelstudio, Kosmetikstudio, Piercing- und Tattoostudio, kosmetische Fußpflege oder Podologie soll sicherstellen, dass diese Übertragungswege wirksam unterbunden werden.

Schnell zu Ihrem individuellen, rechtssicheren Plan

Registrieren Sie sich jetzt und erhalten Sie Ihren kostenlosen, digital verwaltbaren Hygieneplan – maßgeschneidert für Ihre Branche. Einfach, rechtssicher, sofort einsatzbereit.

Jetzt kostenlos registrieren

Welche Hygienevorschriften gelten für die Beauty- und Körperpflege?

Ein Hygieneplan ist gesetzlich vorgeschrieben – auch im Beauty-Bereich und der Körperpflege müssen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen schriftlich dokumentiert werden.

Rechtliche Grundlagen

Da bei der Arbeit in engem Kontakt zu Menschen Verletzungen möglich sind und Erreger über Blut übertragen werden können, gelten zum Beispiel folgende Gesetze und Vorschriften:

  • Infektionsschutzgesetz (festgelegt vom Bund)

  • Infektionshygieneverordnung (individuell auf Landesebene)

  • Unfallverhütungsvorschrift “Grundsätze der Prävention”

  • Arbeitsstättenverordnung

  • Biostoffverordnung (bei Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen)

  • Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften

  • Arbeitsschutzgesetz §3 Grundpflichten des Arbeitgebers (bei Angestellten)

Neben den Gesetzesgrundlagen gibt es eine Reihe von DIN-Normen, die verschiedene Standards in Unternehmen festhalten. Dazu zählen zum Beispiel DIN 1946 bezüglich Raumlufttechnik oder DIN 58946 und 58947 zur Sterilisation.1 Speziell für Tattoostudios und Piercingstudios gilt zudem die DIN EN 17169.

 

Müssen Mitarbeitende geimpft sein?

Nein, da keine Impfpflicht für Beauty- und Körperpflege-Betriebe besteht. Als Betreiber:in sollten Sie Ihrem Team jedoch Schutzimpfungen gegen Hepatitis B und Tetanus empfehlen – gemäß der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO).2 Das Robert Koch-Institut rät Berufsgruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko zu einem Hepatitis-B-Impfschutz.3

Das Infektionsrisiko ist real, denn bereits geringe Mengen Blut bei der Arbeit mit Scheren, Nadeln, Zangen oder Hornhauthobeln können Erreger übertragen.

Weitere Auflagen

Als Betreiber:in sind Sie dafür verantwortlich, einen ausreichend detaillierten Hygieneplan, Desinfektions- und Hautschutzplan passend für Ihr Unternehmen zu erstellen. Dieser sollte mindestens einmal jährlich auf Aktualität überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Bei gesetzlichen Änderungen müssen Sie die Pläne unmittelbar aktualisieren.

Außerdem tragen Sie die Verantwortung für die Einhaltung des Hygieneplans, Desinfektions- und Hautschutzplans im Arbeitsalltag. Alle Mitarbeitenden müssen bei Tätigkeitsbeginn eingewiesen und jährlich belehrt werden. Diese Belehrungen sind schriftlich zu dokumentieren.

Hygienemaßnahmen: Was muss im Hygieneplan für Beauty- und Körperpflege-Betriebe stehen?

Ein vollständiger Hygieneplan regelt alle relevanten Bereiche – von Personalhygiene bis Abfallentsorgung.

Wichtig: Das Gesundheitsamt kann jederzeit unangemeldet kontrollieren. Fehlende oder veraltete Hygienepläne können zu Bußgeldern und Auflagen führen, im Extremfall auch zur vorübergehenden Betriebsschließung.

Wie erstelle ich einen rechtssicheren Hygiene- und Desinfektionsplan für meinen Betrieb?

Es gibt vom Gesetzgeber keine einheitlichen Vorgaben, wie ein Hygiene- oder Desinfektionsplan für Beauty- und Körperpflege-Bereiche aussieht. Grundsätzlich können Sie das selbst bestimmen. Da es aber nicht so einfach ist, einen Überblick über aktuelle Vorschriften und Auflagen zu bekommen, bietet schülke mit mein hygieneplan Vorlagen an – und das sogar kostenlos..6x ä

mein hygieneplan: individuell, aktuell, rechtssicher

Mit unserer kostenlosen Vorlage individualisieren Sie Ihren Desinfektions- und Hygieneplan Schritt für Schritt. Das System führt Sie durch alle relevanten Hygienebereiche und lässt sich automatisch an Ihre Branche (Friseur, Podologie, Fußpflege, Nagelstudio, Kosmetikstudio oder Tattoostudio) anpassen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Rechtssicher– alle aktuellen Vorschriften enthalten

  • Individuell – lässt sich auf Ihre Einrichtung anpassen

  • Zeitersparend – individueller Plan mit wenig Aufwand erstellt

  • Kostenlos – keine versteckten Gebühren

  • Aktuell – Benachrichtigung durch schülke, z.B. bei Gesetzesänderungen

  • Sofort einsatzbereit – Download als PDF zum Ausdrucken

 

So funktioniert’s

  1. Registrieren – kostenfrei, ohne Vertragsbindung

  2. Betriebsart wählen – Friseur, Kosmetikstudio, Nagelstudio, Fußpflege, Podologie oder Tattoostudio

  3. Hygieneplan erstellen – individuell ausgefüllt als PDF zum Ausdrucken

Bonus: Sie erhalten automatische Erinnerungen per E-Mail bei Änderungen.

 

Jetzt kostenlos anmelden

Häufige Fragen zum Hygieneplan für Fußpflege, Podologie, Friseursalon, Nagelstudio, Kosmetikstudio und Tattoostudio

Schnell die Antworten auf Ihre Fragen

SCHK_Outpatient_Hygieneplan-Service_Fachpresse_Quer-Tablet_final

Jetzt kostenlos starten – in 3 Schritten zum fertigen Plan

So einfach geht's:

  1. Kostenlos registrieren – einmalig, unkompliziert, ohne versteckte Kosten.
  2. Branche & Vorlage wählen – verpflichtend an Ihre Einrichtung und Bedürfnisse anzupassen.
  3. PDF erstellen & fertig – zum Ausdrucken, Aufhängen und Versenden.
Jetzt kostenlos anmelden
  1. [1] [3]
    Gegen, Impfung, und Indikation Gorie. „STIKO-Empfehlungen für beruflich indizierte Impfungen. Rki.de, www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Staendige-Impfkommission/Berufliche-Indikation/Berufliche-Indikation-Download.pdf?__blob=publicationFile&v=4
  2. [2]
    Hygiene im Friseursalon”. BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Amd-bw.de
  3. [4]
    Händewaschen“. Infektionsschutz.de.