Hygieneplan in kurzer Zeit erstellen – für Friseursalons, Kosmetik- und Nagelstudio, Fußpflege & Tattoostudio
Hygiene in Beauty-Betrieben schützt nicht nur Kund:innen, sondern auch Mitarbeitende vor Infektionen. Welche Auflagen gelten? Wie wird ein rechtssicherer Hygiene- und Desinfektionsplan erstellt? Alle wichtigen Informationen finden Sie hier.
Warum ist Hygiene in der Beauty- und Körperpflege so wichtig?
Ein individueller Desinfektions- und Hygieneplan [Linkziel: /wissen/hygieneplan/] ist nötig, um sich und die Kundschaft vor Infektionskrankheiten zu schützen. Als Betreiber:innen tragen Sie die Verantwortung für die Gesundheit Ihrer Kund:innen und Ihres Teams.
Zur gezielten Infektionsprävention sollten Sie die wichtigsten Übertragungswege kennen:

Tröpfcheninfektion
Beim Niesen und Husten gelangen die Erreger über kleinste Speicheltröpfchen in die Luft.

Schmierinfektion oder Kontaktinfektion
Über kontaminierte Gegenstände wie Türklinken und Stuhllehnen oder dem klassischen Händedruck können infektiöse Partikel von Mensch zu Mensch gelangen.

Infektion über Blut
Bei kleinen Verletzungen der Haut während der Behandlung können geringe Mengen Blut austreten und Krankheiten übertragen.
Ein individueller und rechtssicherer Hygieneplan für Friseursalon, Nagelstudio, Kosmetikstudio, Piercing- und Tattoostudio, kosmetische Fußpflege oder Podologie soll sicherstellen, dass diese Übertragungswege wirksam unterbunden werden.
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Welche Hygienevorschriften gelten für die Beauty- und Körperpflege?
Ein Hygieneplan ist gesetzlich vorgeschrieben – auch im Beauty-Bereich und der Körperpflege müssen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen schriftlich dokumentiert werden.
Rechtliche Grundlagen
Da bei der Arbeit in engem Kontakt zu Menschen Verletzungen möglich sind und Erreger über Blut übertragen werden können, gelten zum Beispiel folgende Gesetze und Vorschriften:
Infektionsschutzgesetz (festgelegt vom Bund)
Infektionshygieneverordnung (individuell auf Landesebene)
Unfallverhütungsvorschrift “Grundsätze der Prävention”
Arbeitsstättenverordnung
Biostoffverordnung (bei Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen)
Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
Arbeitsschutzgesetz §3 Grundpflichten des Arbeitgebers (bei Angestellten)
Neben den Gesetzesgrundlagen gibt es eine Reihe von DIN-Normen, die verschiedene Standards in Unternehmen festhalten. Dazu zählen zum Beispiel DIN 1946 bezüglich Raumlufttechnik oder DIN 58946 und 58947 zur Sterilisation.1 Speziell für Tattoostudios und Piercingstudios gilt zudem die DIN EN 17169.
Müssen Mitarbeitende geimpft sein?
Nein, da keine Impfpflicht für Beauty- und Körperpflege-Betriebe besteht. Als Betreiber:in sollten Sie Ihrem Team jedoch Schutzimpfungen gegen Hepatitis B und Tetanus empfehlen – gemäß der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO).2 Das Robert Koch-Institut rät Berufsgruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko zu einem Hepatitis-B-Impfschutz.3
Das Infektionsrisiko ist real, denn bereits geringe Mengen Blut bei der Arbeit mit Scheren, Nadeln, Zangen oder Hornhauthobeln können Erreger übertragen.
Weitere Auflagen
Als Betreiber:in sind Sie dafür verantwortlich, einen ausreichend detaillierten Hygieneplan, Desinfektions- und Hautschutzplan passend für Ihr Unternehmen zu erstellen. Dieser sollte mindestens einmal jährlich auf Aktualität überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Bei gesetzlichen Änderungen müssen Sie die Pläne unmittelbar aktualisieren.
Außerdem tragen Sie die Verantwortung für die Einhaltung des Hygieneplans, Desinfektions- und Hautschutzplans im Arbeitsalltag. Alle Mitarbeitenden müssen bei Tätigkeitsbeginn eingewiesen und jährlich belehrt werden. Diese Belehrungen sind schriftlich zu dokumentieren.
Hygienemaßnahmen: Was muss im Hygieneplan für Beauty- und Körperpflege-Betriebe stehen?
Ein vollständiger Hygieneplan regelt alle relevanten Bereiche – von Personalhygiene bis Abfallentsorgung.
Bei invasiven Behandlungen (Tattoo, Piercing, Podologie) führen Sie ein Vorgespräch, um akute Infektionen, Allergien und Hauterkrankungen abzufragen. Für alle Betriebe gilt: Lehnen Sie Kund:innen mit sichtbaren Hautinfektionen, offenen Wunden oder ansteckenden Erkrankungen ab und schlagen Sie vor, den Termin zu einem späteren Zeitpunkt wahrzunehmen.
Vor und nach jeder Behandlung, nach der Toilettenbenutzung, bei sichtbarer Verschmutzung, nach dem Naseputzen sowie vor dem Essen. Die richtige Technik: Hände mit Wasser befeuchten, Seife auf Handflächen, Handrücken, Fingerspitzen und Daumen verteilen. 20 bis 30 Sekunden einreiben, im Bedarfsfall eine Nagelbürste benutzen. Gründlich abspülen, mit Einweghandtuch trocknen.4
Eine Desinfektion ist zum Beispiel notwendig nach Blutkontakt oder bei Arbeiten mit Piercings und Tattoos. Eine Liste geeigneter Desinfektionsmitteln für die Hand-, Flächen- sowie Instrumentendesinfektion finden Sie in der aktuellen Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH-LISTE) oder des Robert-Koch-Instituts.
Tragen Sie Schutzkleidung und Einmalhandschuhe beim Färben, bei Nagel- und Fußbehandlungen, bei Acrylaten, bei infektiösen Hauterkrankungen sowie beim Stechen von Piercings und Tattoos usw. Wechseln Sie täglich Arbeitskleidung.
Bei kleineren Verletzungen die Wunde reinigen und Pflaster oder Verband anlegen. Ein aktueller Erste-Hilfe-Kasten muss griffbereit sein. Parallel zur Erstversorgung müssen sie entscheiden, ob ärztliche Hilfe für die weitere Behandlung der verletzten Person notwendig ist. Dokumentieren Sie den Vorfall schriftlich.
Wände und Böden müssen fugendicht, abwaschbar und desinfizierbar sein – Teppiche sind in Behandlungsräumen verboten. Toiletten brauchen Flüssigseife, Einmalhandtücher und Tretmülleimer. Sorgen Sie für ausreichende Belüftung durch Stoßlüften oder Abluftventilatoren, u.a. in den Räume des Fußpflege-, Kosmetik- oder Nagelstudios. Arbeitsflächen sollten abwaschbar, desinfizierbar und fugendicht sein.
Friseure desinfizieren Kämme, Bürsten, Scheren, Rasierer usw. nach jedem Kundenkontakt. Im Kosmetik- oder Nagelstudio gehören u.a. Pinzetten, Scheren und Spatel dazu. In der Fußpflege oder Podologie sind es u.a. Fräser, Zangen und Skalpelle. Verwenden Sie VAH- oder RKI-gelistete Desinfektionsmittel.
Sterilisation – bei der Verwendung von Skalpellen, Stichinstrumenten und medizinischen Instrumenten in der Podologie oder für Instrumente im Tattoostudio.
Im Tattoostudio sind Nadeln, Farbkappen und Handschuhe nach DIN EN 17169 Pflicht. Friseure nutzen Einweg-Rasierklingen, im Kosmetikstudio Einweg-Pinsel und -Spatel bei Hautkontakt. In der Fußpflege und Podologie werden Feilen und Fräseraufsätze entweder als Einwegmaterial verwendet oder aufwändig sterilisiert.
Verschmutzte Textilien wie Abdecktücher, Schutzkleidung oder Handtücher werden in Wäschesäcken für kontaminierte Wäsche gesammelt und bei mindestens 60 Grad Celsius mit einem desinfizierenden Waschmittel in einem Haushaltswaschautomaten gewaschen.
Spitze, scharfe sowie zerbrechliche Gegenstände werden sicher umschlossen, in stich- und bruchsicheren Behältnissen entsorgt und anschließend fachgerecht beseitigt. Mit Blut oder Körperflüssigkeiten kontaminierte Abfälle müssen Sie separat in wasserdichten Behältern aufbewahren und entsorgen.
Wichtig: Das Gesundheitsamt kann jederzeit unangemeldet kontrollieren. Fehlende oder veraltete Hygienepläne können zu Bußgeldern und Auflagen führen, im Extremfall auch zur vorübergehenden Betriebsschließung.
Wie erstelle ich einen rechtssicheren Hygiene- und Desinfektionsplan für meinen Betrieb?
Es gibt vom Gesetzgeber keine einheitlichen Vorgaben, wie ein Hygiene- oder Desinfektionsplan für Beauty- und Körperpflege-Bereiche aussieht. Grundsätzlich können Sie das selbst bestimmen. Da es aber nicht so einfach ist, einen Überblick über aktuelle Vorschriften und Auflagen zu bekommen, bietet schülke mit mein hygieneplan Vorlagen an – und das sogar kostenlos..6x ä
mein hygieneplan: individuell, aktuell, rechtssicher
Mit unserer kostenlosen Vorlage individualisieren Sie Ihren Desinfektions- und Hygieneplan Schritt für Schritt. Das System führt Sie durch alle relevanten Hygienebereiche und lässt sich automatisch an Ihre Branche (Friseur, Podologie, Fußpflege, Nagelstudio, Kosmetikstudio oder Tattoostudio) anpassen.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Rechtssicher– alle aktuellen Vorschriften enthalten
Individuell – lässt sich auf Ihre Einrichtung anpassen
Zeitersparend – individueller Plan mit wenig Aufwand erstellt
Kostenlos – keine versteckten Gebühren
Aktuell – Benachrichtigung durch schülke, z.B. bei Gesetzesänderungen
Sofort einsatzbereit – Download als PDF zum Ausdrucken
So funktioniert’s
Registrieren – kostenfrei, ohne Vertragsbindung
Betriebsart wählen – Friseur, Kosmetikstudio, Nagelstudio, Fußpflege, Podologie oder Tattoostudio
Hygieneplan erstellen – individuell ausgefüllt als PDF zum Ausdrucken
Bonus: Sie erhalten automatische Erinnerungen per E-Mail bei Änderungen.
Häufige Fragen zum Hygieneplan für Fußpflege, Podologie, Friseursalon, Nagelstudio, Kosmetikstudio und Tattoostudio
Schnell die Antworten auf Ihre Fragen
Ein Hygieneplan ist gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) §36 für Fußpflege, Podologie, Tattoostudios, Kosmetikstudios, Nagelstudios und Friseure gesetzlich vorgeschrieben. Auch weitere Betriebe wie Arztpraxen, Kitas usw. einen dokumentierten Hygieneplan.
Unabhängig davon, ob Sie in einem Friseursalon, Kosmetikstudio oder in der Fußpflege arbeiten – ein Hygieneplan inklusive Desinfektions- und Hautschutzplan umfasst u.a. Details zu Desinfektionsmaßnahmen, Sterilisationsverfahren und der Reinigung von Räumen und Instrumenten. Auch die Abfallentsorgung, Schutzkleidung und Dokumentation sind enthalten.
Erfassen Sie alle relevanten Arbeitsbereiche, Hygienemaßnahmen, rechtliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten. Eine kostenlose Vorlage finden Sie auf mein-hygieneplan.de. Registrieren Sie sich jetzt kostenlos und erstellen Sie Ihren Hygieneplan – maßgeschneidert für Fußpflege, Podologie, Tattoostudio, Kosmetikstudio, Nagelstudio oder Friseur.
Ja, nach der Registrierung oder dem Login bei mein hygieneplan erhalten Sie ein kostenloses Muster für einen Hygieneplan für die Fußpflege, die Podologie, den Friseursalon, das Tattoostudio, das Nagelstudio oder Kosmetikstudio. Alternativ können Sie das Hygienekonzept selbst erstellen.
Hauptsächlich kontrollieren Sie als Betreiber:in die Einhaltung des Hygieneplans. Sie sind auch für die Schulung Ihrer Mitarbeitenden verantwortlich sowie für die Aktualisierung des Hygieneplans bei gesetzlichen Änderungen. Darüber hinaus überprüft das zuständige Gesundheitsamt zum Beispiel die baulichen Begebenheiten und die Hygienepläne.

Jetzt kostenlos starten – in 3 Schritten zum fertigen Plan
So einfach geht's:
- Kostenlos registrieren – einmalig, unkompliziert, ohne versteckte Kosten.
- Branche & Vorlage wählen – verpflichtend an Ihre Einrichtung und Bedürfnisse anzupassen.
- PDF erstellen & fertig – zum Ausdrucken, Aufhängen und Versenden.
- [1] [3]Gegen, Impfung, und Indikation Gorie. „STIKO-Empfehlungen für beruflich indizierte Impfungen. Rki.de, www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Staendige-Impfkommission/Berufliche-Indikation/Berufliche-Indikation-Download.pdf?__blob=publicationFile&v=4
- [2]“Hygiene im Friseursalon”. BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Amd-bw.de
- [4]„Händewaschen“. Infektionsschutz.de.