Vorschriften & Pflichten
Hygienevorschriften für Ihren Hygiene- und Desinfektionsplan
Hygienevorschriften, Hygieneregeln und Hygienerichtlinien bilden die Grundlage jedes Hygiene- und Desinfektionsplans. Die relevanten Hygieneverordnungen und Hygienebestimmungen sind vielfältig – wir haben die wichtigsten für Sie übersichtlich zusammengestellt:
Gesetze wie das Infektionsschutzgesetz und das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz
Verordnungen wie die Medizinprodukte-Betreiberverordnung
Vorschriften wie die AVV
Richtlinien und Empfehlungen, beispielsweise von der KRINKO
Regeln wie die TRGS
Listungen wie die VAH-Liste
Informationen der gesetzlichen Unfallversicherung
Infektionskrankheiten von A–Z
Maßnahmen bei speziellen Erregern

Rechtssicher durch den Vorschriften-Dschungel
Gesetze, Hygieneverordnungen, KRINKO-Empfehlungen, TRGS-Regeln – die Anforderungen an einen rechtssicheren Hygieneplan sind komplex und je nach Einrichtung unterschiedlich. Erstellen Sie Ihren individuellen Hygiene- und Desinfektionsplan strukturiert, aktuell und ohne stundenlange Recherchearbeit.
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Gesetze
Gesetze bilden die verbindliche Grundlage aller Hygienebestimmungen – und wer einen rechtssicheren Hygieneplan erstellen möchte, kommt an ihnen nicht vorbei. Je nach Einrichtung und Branche gelten unterschiedliche gesetzliche Anforderungen: Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) und das Arzneimittelgesetz (AMG) setzen den Rahmen für medizinische Einrichtungen und Apotheken.
Lebensmittelverarbeitende Betriebe müssen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) beachten, Veterinäreinrichtungen das Tiergesundheitsgesetz (TierGesG). Für Einrichtungen im Gesundheitswesen ist zudem § 135a SGB V relevant, der die Verpflichtung zur Qualitätssicherung festschreibt.
Verordnungen
Hygieneverordnungen konkretisieren die gesetzlichen Vorgaben und regeln, wie Hygieneanforderungen in der Praxis umzusetzen sind – oft sehr spezifisch für einzelne Branchen und Einrichtungstypen. Medizinische Einrichtungen müssen etwa die Medizinprodukte-Betreiberverordnung und die Medizinprodukte Anmelde- und Informationsverordnung (MPAMIV) beachten, Apotheken die Apothekenbetriebsverordnung (ApBetrO) und die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV).
Für Betriebe, die Lebensmittel verarbeiten, gelten die Lebensmittelhygieneverordnung sowie die zugehörigen Rechtsgrundlagen für die Lebensmittelhygiene.
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffVO) und die Biozid-Verordnung sind für alle relevant, die Desinfektionsmittel und Gefahrstoffe einsetzen.
Die Trinkwasserverordnung betrifft Einrichtungen mit besonderen Anforderungen an die Wasserqualität, die Geflügelpest-Verordnung und die Kosmetik-Verordnung gelten für ihre jeweiligen Fachbereiche. Ergänzend dazu existieren auf Länderebene die Medizinhygieneverordnungen (MedHygVo) – deren Anlaufstellen je Bundesland sind hier ebenfalls verlinkt.
Vorschriften
Hygienevorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ergänzen die gesetzlichen Anforderungen und regeln konkrete Schutzmaßnahmen im Arbeitsalltag. Die DGUV 2 verpflichtet Betriebe zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit – eine Grundvoraussetzung für sicheres und hygienisches Arbeiten. DGUV 3 stellt sicher, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig geprüft werden, was gerade in medizinischen Einrichtungen sicherheitsrelevant ist. DGUV 6 regelt die arbeitsmedizinische Vorsorge und schützt Mitarbeitende vor berufsbedingten Gesundheitsrisiken.
Die AVV Lebensmittelhygiene konkretisiert als Verwaltungsvorschrift die Anforderungen an lebensmittelverarbeitende Betriebe und ergänzt die Lebensmittelhygieneverordnung um verbindliche Vollzugshinweise.
Welche dieser Hygienevorschriften für Ihre Einrichtung relevant sind, hängt von Branche und Betriebsgröße ab – schülke hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und Ihren Hygieneplan rechtssicher aufzusetzen.
Richtlinien/Empfehlungen
Hygienerichtlinien und Empfehlungen konkretisieren, wie Hygieneanforderungen in der Praxis umgesetzt werden sollen – sie sind zwar oft nicht unmittelbar rechtsverbindlich, gelten aber als anerkannter Stand der Wissenschaft und Technik und haben damit in der Praxis großes Gewicht.
Den größten Stellenwert haben dabei die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut. Sie decken ein breites Spektrum ab – von der Händehygiene über die Aufbereitung von Medizinprodukten bis hin zur Prävention spezifischer Infektionen wie MRSA, MRGN oder Clostridioides difficile. Ergänzt werden sie durch Leitfäden und Empfehlungen weiterer Fachgesellschaften wie der DAHZ (Zahnmedizin), der DGSV (Sterilgutversorgung) oder der LAGA (Abfallentsorgung im Gesundheitswesen).
DGSV Leitlinie zur Validierung der manuellen Reinigung und manuellen chemischen Desinfektion von MP
LAGA Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
KRINKO Anforderungen an abwasserführende Systeme in medizinischen Einrichtungen
KRINKO Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen
KRINKO Anforderungen an die baulich-funktionale und apparative Ausstattung von Endoskopieeinheiten
KRINKO Anforderungen der Hygiene bei Punktionen und Injektionen
KRINKO Hygienemaßnahmen bei Infektionen oder Besiedelung mit MRGN
KRINKO Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung
KRINKO Prävention von Infektionen, die von Gefäßkathetern ausgehen
KRINKO Prävention nosokomialer Infektionen in der Intensiv-Neonatologie
KRINKO Prävention der Infektion durch Enterokokken mit spez. Antibiotikaresistenzen
KRINKO Prävention von Gefäßkatheterassoziierten Infektionen bei Früh- u. Neugeborenen
Regeln
Hygieneregeln beginnen bei klaren technischen Standard: Technische Regeln und Unfallverhütungsvorschriften übersetzen gesetzliche Anforderungen in konkrete Handlungsanweisungen für den Arbeitsalltag. Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) sind dabei besonders relevant für Einrichtungen, in denen Desinfektionsmittel eingesetzt oder biologische Risiken beherrscht werden müssen: Die TRBA 250 gilt für das Gesundheitswesen allgemein, die TRBA 260 speziell für die Veterinärmedizin. Die TRGS 401 regelt den Schutz vor Hautgefährdungen – ein zentrales Thema beim täglichen Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln.
Die BGV A1 legt grundlegende Präventionspflichten für alle Betriebe fest, ergänzt durch spezifische DGUV-Regeln, etwa zur Schutzkleidung oder zum Betrieb von Bädern.
Listungen
Desinfektionsmittellisten sind ein zentrales Werkzeug für die Hygienepraxis und ein wichtiger Bestandteil aller Hygienebestimmungen: Sie geben an, welche Mittel und Verfahren offiziell geprüft und anerkannt sind – und sind damit die verbindliche Grundlage für die Auswahl geeigneter Desinfektionsmittel im Hygieneplan.
Die wichtigsten Referenzlisten sind die RKI-Liste der geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und Verfahren sowie die VAH/DGHM-Liste. Ergänzend bietet die IHO spezifische Listen für das Gesundheitswesen und die Tierhaltung, inklusive Informationen zur Viruzidieprüfung.
Informationen
Praxisnahe Informationen und Leitlinien ergänzen die verbindlichen Hygienevorschriften um konkrete Handlungsempfehlungen für spezifische Situationen und Berufsgruppen. Die DGUV-Informationen decken dabei ein breites Spektrum ab – vom richtigen Hautschutz im Arbeitsalltag über den Umgang mit infektionsgefährdender Wäsche bis hin zur Sicherheit im Feuerwehrdienst.
Für medizinische Einrichtungen besonders relevant sind die Empfehlungen zum Umgang mit Gefahrstoffen im Krankenhaus, zur Prävention von Nadelstichverletzungen sowie die Meldepflicht nach § 7 IfSG. Einrichtungen mit besonderen Anforderungen an die Trinkwasserversorgung finden in den DVGW-Publikationen praxisnahe Orientierung.
Diese Informationsquellen zeigen: Hygienebestimmungen sind kein Einheitsthema – sondern hängen stark vom jeweiligen Tätigkeitsfeld ab. schülke berücksichtigt diese Unterschiede und ermöglicht eine einrichtungsspezifische, rechtssichere Hygieneplanerstellung – ohne dass Sie sich durch dutzende Einzeldokumente arbeiten müssen.
Infektionskrankheiten von A-Z
Wer einen Hygieneplan erstellt, muss die relevanten Infektionskrankheiten kennen – denn die richtigen Schutz- und Hygienemaßnahmen hängen unmittelbar vom jeweiligen Erreger ab. Das Robert Koch-Institut bietet mit seinen Ratgebern eine verlässliche, wissenschaftlich fundierte Übersicht über alle relevanten Infektionskrankheiten – von der saisonalen Influenza über Hepatitis A und Borreliose bis hin zu multiresistenten Erregern wie VRE oder Acinetobacter spp. Ergänzend gibt die Liste der meldepflichtigen Krankheiten und Erreger Orientierung, welche Infektionen gesetzlich gemeldet werden müssen.
Maßnahmen bei speziellen Erregern
Bestimmte Erreger erfordern über die allgemeinen Hygieneregeln hinaus spezifische Schutz- und Meldepflichten. Die hier zusammengestellten Quellen unterstützen Einrichtungen dabei, im konkreten Fall richtig zu handeln: Die KRINKO-Empfehlung zu Clostridioides difficile (CDI) etwa gibt detaillierte Hinweise zu Hygienemaßnahmen bei diesem besonders herausfordernden Erreger. Das DGSV-Flussdiagramm hilft bei der korrekten Einstufung und Aufbereitung von Medizinprodukten. Die Meldebögen gemäß IfSG – für Ärzte (§§ 6, 8, 9) und Gesundheitsämter (§ 12) – stellen sicher, dass meldepflichtige Erkrankungen korrekt und fristgerecht gemeldet werden.

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